Beschluss der 16. Mitgliederversammlung von Campusgrün in Halle (Saale) – 15.03.2008
http://www.campusgruen.de/aktuelles/beschluesse/1014759.html
Analyse
Der durch die Föderalismusreform anstehende Wegfall des Hochschulrahmengesetzes (HRG) wird vor allem für die Studierenden dramatische Folgen haben. Denn bisher regelt das HRG die zentralen Angelegenheiten des Hochschulzugangs für Studienbewerber wie auch der Hochschulabschlüsse. Somit gilt unter dem HRG eine Bundesweite einheitliche Regelung in diesen beiden Punkten, dies ermöglicht Transparenz und Vergleichbarkeit wenn auch in unzureichendem Maße. Der nun anstehende Wegfall des HRG hebt diese wenn auch unzureichende Transparenz und Vergleichbarkeit bundesweit komplett auf, so das unter dem Stichwort des Wettbewerbs, die 16 Bundesländer jeweils selbst bestimmen können, wie der Zugang zur Hochschule organisiert wird, oder wie mögliche Hochschulabschlüsse aussehen. Die Konsequenzen werden weitere Mobilitätshindernisse für Studierenden, sowie keine klaren Regelungen im Zugang zur Hochschule sein.
Deshalb hat der Bund weiterhin die Aufgabe für eine einheitliche Regelung in diesen Fragen sorge zu tragen. Nur so können junge Studierende nach ihren Fähigkeiten und Neigungen, den für sie adäquatesten Studienplatz innerhalb der Bundesrepublik Deutschland auswählen. Das Schulsystem des jeweiligen Bundeslandes und die soziale Herkunft dürfen nicht Kriterium für einen möglichen Studienplatz werden. Hierzu müssen einheitliche Regelungen gefunden werden. Weiterhin müssen klare Standards seitens des Bundes konzipiert werden, wenn sich Studierende für einen Studienplatzwechsel entscheiden, um auch hier Transparenz zu gewährleisten und Mobilitätshindernisse abzubauen.
Alternativen
Da die Rücknahme der Föderalismusreform nicht zu erwarten ist, bleiben zwei Optionen zur Eindämmung des beschriebenen Problems. Zum einen hat der Bund weiterhin das recht Bundesgesetze in Fragen des Hochschulzugangs und der Hochschulabschlüsse zu erlassen. Da dies nun aber in den Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung fällt, wird die Wirkung des Gesetzes suboptimal ausfallen. Denn jedes Bundesland hat das Recht, mit einem eigenen Gesetz diese Regelung wieder aufzuheben oder nach eigenen Wünschen zu ändern. Eine Einheitliche Regelung ist nicht gewährleistet. Zum anderen besteht die Möglichkeit einen Staatsvertrag zwischen dem Bund und den Ländern zu schließen. Wenn der Bund und die Länder sich in einem gemeinsamen Staatsvertrag über die Einheitlichkeit der Zugangsbedingungen sowie den Abschlüssen einigen, wäre eine Verschlechterung des momentanen Status ausgeschlossen. Sicherlich ist eine Einigung zugunsten des Staatsvertrages nicht automatisch vorgegeben. Doch wäre ein möglicher Konsens immer mehr wert, als der Rückfall in die Kleinstaaterei.
Konsequenzen
Campusgrün ruft die Politik dringlichst dazu auf, eine bundeseinheitliche Regelung für den Hochschulzugang – und die Abschlüsse zu treffen. Optimal ist hierbei aus unserer Sicht nach den momentan rechtlichen Möglichkeiten, die Aushandlung eines Staatsvertrages zwischen den einzelnen Bundesländern und dem Bund, um alle Länder mit einzubinden. In jedem Fall ist aber eine Vergleichbarkeit der Zugangsvoraussetzungen und Hochschulabschlüsse auf europäischer Ebene anzustreben.
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