Vision 2042: Erarbeitung neuen Wissens

Beschluss der BAG Wissenschaft, Hochschule, Technologiepolitik vom 22.09.2024

„Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.“ (GG Art. 5 (3))

Die Wissenschaftsfreiheit stellt den Grundsatz zur Erarbeitung neuen Wissens dar. Die Wissenschaftsfreiheit ist durch den Artikel 5 (3) des Grundgesetzes festgelegt und garantiert wissenschaftliche Betätigung nach Maßgabe eigener Kriterien. Ein tragendes Element dieser Freiheitsgarantie ist die Offenheit, Diversität und Inklusivität des wissenschaftlichen Diskurses. Dies umfasst die Offenheit für Kritik und Ablehnung oder Widerlegung der eigenen Positionen sowie einen offenen und robusten Diskurs, der die Zumutungen neuen Wissens genauso aushält wie die Herausforderungen durch abweichende Positionen. Daher sehen wir
die akademische Landschaft als einen geschützten Raum zur Erprobung vorläufiger und unkonventionelle Thesen.

Die Durchführung von Forschung ist nachhaltig, klimaneutral und ressourceneffizient.

Inhalte der Forschung

Wissenschaftliche Erkenntnisse können durch neue wissenschaftliche Studien und die Weiterentwicklung und Ergänzung von wissenschaftlichen Methoden fortlaufend überprüft, präzisiert, ausdifferenziert und (partiell) revidiert werden und sind insofern meistens vorläufig. In der wissenschaftlichen Community, aber auch in der Gesellschaft besteht ein klares Bewusstsein über diese Möglichkeiten der Weiterentwicklung wissenschaftlichen Wissens und zugleich eine hohe strukturelle Resilienz gegenüber Verschwörungstheorien und Pseudowissenschaften. Es gibt keine Auftragsstudien, bei denen das Ergebnis schon im Vorfeld festgelegt wird (keine Gefälligkeitsgutachten).

Die Vielfalt der Wissenschaften und ihrer unterschiedlichen methodischen Zugänge sind anerkannt. Die Disziplinen arbeiten stärker miteinander zusammen. Diverse Forschung und geschlechtersensible Forschung sind etabliert und feministische Wissenschaft ist selbstverständlich. Die Internationalisierung von Forschung und Lehre ist selbstverständlich. Wissenschaftsimmanente Gremien im Sinne eines Peer-Prozesses sichern die Qualität von Forschung und Lehre. Mutige Forschungsansätze werden ausreichend gefördert und eine
„Kultur des Scheiterns“ wird nicht (mehr) tabuisiert. Das Peer Review wissenschaftlicher Arbeit bleibt ein wichtiges Qualitätsmerkmal.

Eine Open-Science Kultur wie im Transferpapier beschrieben, ist gelebte Praxis.

Ethik

Forschung, die Tiere und Menschen unmittelbar betrifft, setzt eine ethische Begutachtung voraus. Alle Wissenschaftler*innen haben die Möglichkeit auf eine kostenfreie Ethikkommission zurückgreifen.

Wir fördern eine transparente und replizierbare Wissenschaft. Relevante, auch negative, Forschungsergebnisse werden adäquat und nachvollziehbar veröffentlicht; Interessenskonflikte werden konsequent angegeben. Ethnische oder soziale Zuschreibungen bei Wissenschaftler*innen führen nicht zu einer Diskriminierung.

Publikation und Zugang zu Forschungsdaten

Wir streben eine starke öffentlich-rechtlich betriebene und finanzierte Journal-Infrastruktur auf globaler Ebene an. Dadurch hat sich die Dominanz der Verlage deutlich reduziert.

Fehler im Forschungsdesign werden genauso veröffentlicht wie auch nicht-signifikante Ergebnisse. Solche Ergebnisse werden als Wissen angesehen und sind als Teil der Forschungsleistung anerkannt.

Der Impact-Factor und der h-Index haben ihren Wert als Alleinstellungsmerkmal der Qualität wissenschaftlicher Arbeit verloren. Es wurde eine Vielzahl heterogener Indikatoren ergänzt unter dem Gesichtspunkt: „Mehr Qualität statt Quantität“.

Open Access Datenbanken und Repositorien sind ausgebaut, so dass sie die Grundlage für strukturierte Wissens- und Datenarchive darstellen. Diese Archive sind barrierefrei und für alle öffentlich zugänglich.

Strukturen und Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft
Auch im Wissenschaftssystem muss Verantwortung übernommen werden. Dies geschieht aber nicht in starren Hierarchien, sondern in strukturierten partizipativen Prozessen. Dabei arbeiten Teams interdisziplinär zusammen. Ein Wechsel zwischen den Fachdisziplinen ist grundsätzlich möglich und wird unterstützt.

Es gibt eine Unterscheidung zwischen Leadership (Personalverantwortung & Personalentwicklung) und Expertise. Dabei sind akademische Leitungsfunktionen in Hochschulen Wahlämter. Die Personalauswahl für unbefristete Haushaltsstellen geschieht anhand von definierten Maßstäben bezüglich der wissenschaftlichen Befähigung und Diversität und durch das Einsetzen von Auswahl-Gremien. Hochschulgremien sind
entsprechend ihrer Aufgaben und ohne Dominanz einzelner Interessengruppen aufgestellt worden. Anstelle der Verbeamtung sind Beschäftigungsmodelle etabliert, die bei gleicher Unabhängigkeit mehr Flexibilität ermöglichen.

Atmende Dauerstellen sind die Regel und folgen keiner starren, lebenslange Arbeitsstruktur. Es gibt unterschiedlichste Stellenprofile, die sich während des Arbeitslebens verändern können (nicht nur Forschung vs. Lehre). Dabei können sich „kreative“, „reisende“ und „flexible“ Phasen mit Phasen, bei denen z.B. Lehre und das Verfassen von Publikationen zentral stehen, abwechseln. Die Forderung nach Dauerstellen für Daueraufgaben macht damit keinen Sinn mehr.

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist ein Qualitätskriterium. Das Leben jenseits der Hochschule wird respektiert und es wird keine durchgängige Erreichbarkeit erwartet. Die Arbeitnehmer*innen können weitestgehend selbst entscheiden, wo und wann die Arbeit ausgeführt wird. Dies geschieht in Abstimmung mit dem zugehörigen Team, aber auch im Sinne der Studierbarkeit (z.B. Absprachen zu Zeit- und Raumplänen, aber auch Online- oder Präsenzanforderungen). So wird sichergestellt, dass Studierende einem Studienplan folgen können. Es gibt einen kollegialen Umgang – entsprechende Strukturen sind etabliert.

Gleichstellung wird gelebt. Compliance ist eine Leitungsaufgabe und ist in wirksamen, auch unabhängigen Strukturen institutionell verankert. Wir begreifen Machtmissbrauch als institutionelles Versagen.

Forschung ist teamzentriert und nicht geniezentriert. Wir haben eine Wissenschaft, in der individuelle Ideen und Projekte ebenso verwirklicht werden können wie trans-, inter- und einzeldisziplinäre Teamprojekte. Es gibt eine umfassende und ausreichende Finanzierung für alle Disziplinen.

Der Zugang in das Wissenschaftssystem ist niedrigschwellig und diskriminierungsfrei, wodurch ein Ein-/Um-/ Aus- und Quereinstieg möglich ist. Die Chancengleichheit ist ausgebaut, so dass alle, die in der Wissenschaft tätig sein wollen, auch die gleichen Chancen dazu haben. Die Durchlässigkeit zwischen verschiedenen Qualifikationsstufen des Studiums ist gegeben. Die Studierenden werden selbstverständlich an der Forschung beteiligt. Expertise wird unabhängig von der Qualifikationsstufe oder der Funktion anerkannt. Lehre und Forschung erfahren die gleiche Wertschätzung.

Für Hochschulen und außeruniversitäre Einrichtungen ist die Zusammenarbeit selbstverständlich und wir haben ausdifferenzierte gleichwertige Hochschultypen. Es gibt kein allgemeines zugewiesenes Promotionsrecht für eine einzelne Institution. Das Promotionsrecht hängt von der Qualitätssicherung ab.

Qualifikation
Vielfältige Fächerkombinationsmöglichkeiten im Studium sind u.a. durch Kooperationen möglich. Es gibt mehr akademische Ausbildung / Fortbildung durch kostenlose Mikro-Qualifikationen für jeden Bürger*in. Alle, die die notwendigen Kompetenzen in der Wissenschaft erlangen wollen, können dies theoretisch tun. Eine detaillierte Beschreibung enthält das Visionspapier Hochschulbildung.

Die Qualifikationszeit nach dem Studium als Aneignung von weiterer Expertise ist begrenzt. Die Promotion ist als ein wesentliches Merkmal für eine wissenschaftliche Qualifikation erhalten geblieben. Es gibt eine externe Qualitätssicherung für Promotionen.

Führungsfähigkeiten der Leitungsebene sind aktiv gefördert und gefordert. Hochschuldidaktik gehört zu den verpflichtenden Fortbildungen für Lehrpersonen in der Wissenschaft. Grundprinzipien wie Integrität, ethische Maßstäbe, Grundlagen der Wissenschaftskommunikation und gute wissenschaftliche Praxis sind integraler Bestandteil der Qualifikation.

Finanzierung von Wissenschaft und Forschung
Der Staat sieht Wissenschaft als seine zu finanzierende Aufgabe. Für jeden Wissenschaftler*in steht ein angemessenes Sachbudget zur Verfügung. Die Grundfinanzierung für Wissenschaftseinrichtungen ist auskömmlich. Um der Wissenschaftsfreiheit anhand der Ressourcenverteilung gerecht zu werden, werden folgende Gesichtspunkte bei der Verteilung berücksichtigt:

  • Absicherung der Grundlagenforschung
  • Erhalten der notwendigen Vielfalt der Wissenschaftsdisziplinen

Ressourcensteuernde Entscheidungen werden in angemessenen Partizipationsverfahren gefällt. Diese sind transparent und berücksichtigen die aus der Entscheidung resultierenden Chancen und Freiheiten.

Die Bedeutung der Drittmittelfinanzierung ist gesunken. Drittmittel sind keine Erfolgskriterien für die Grundfinanzierung, sondern Investitionen in risikoreiche Forschung und Neuerungen sowie Forschung abseits des Mainstreams. Dabei werden kleine Gruppen einfacher und unbürokratischer gefördert. Drittmittel (DfG, BMBF, EU-Fördermittel) werden zum Teil verlost, um „Wer viel hat, dem wird gegeben“ vorzubeugen. Der Betreuungsschlüssel in der Lehre ist deutlich besser.

Verwaltung
Die Verwaltung erfährt eine hohe Wertschätzung. Sie ist divers und sensibilisiert für Diversität. Spezialwissen in der Verwaltung wird entwickelt und aktualisiert (z.B. Arbeitsrecht, Tarifvertrag). Verwaltung wechselt Perspektiven (z. B. im Rahmen von Arbeitsphasen i. S. von Hospitationen inner- und außerhalb von Forschungs- und Lehreinheiten).

Die Infrastruktur ist ansprechend und nutzer*innenfreundlich, sowohl analog als auch digital. Es gibt Möglichkeiten zu virtuellem und persönlichem Austausch.