Gegen jeden Antisemitismus – Maßnahmen, Vorschläge und Forderungen für den Bereich Hochschule

Beschluss der BAG Wissenschaft, Hochschule, Technologiepolitik vom 21.04.2024 (Erfurt)

Wir verurteilen den Terroranschlag der Hamas am 07. Oktober und stellen uns entschlossen
gegen jede Form von Antisemitismus.

In Folge dieses Anschlags kommt es zu einer besorgniserregenden Zunahme antisemitischer
Vorfälle an deutschen Hochschulen. Antisemitismus, ob in offener Feindseligkeit oder in
subtileren Formen, stellt eine ernsthafte Bedrohung für Jüdinnen*Juden, für unsere Gesellschaft und den akademischen Raum dar. Für uns ist es zentral, dass Hochschulen Orte sind, an denen sich alle frei und ohne Angst bewegen können.

Dafür braucht es jetzt konkrete Maßnahmen, um dem Antisemitismus an deutschen Hochschulen wirksam zu begegnen und ein Umfeld zu schaffen, in dem jüdische Studierende, Lehrende und Mitarbeitende sicher und frei von Diskriminierung studieren, lehren und forschen können.

In diesem Kontext wollen wir die Definition und Anerkennung von Antisemitismus gemäß der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) stärken, die auch israelbezogenen Antisemitismus einschließt. Sie bietet einen wichtigen Rahmen für die Identifizierung und Bekämpfung von Antisemitismus. Wir sind uns bewusst, dass diese Definition eine Arbeitsdefinition ist und nicht als Rechtsdefinition in Gesetzen verankerbar ist. So ist sie auch für uns Grundlage für die kontinuierliche Antidiskriminierungsarbeit im Bereich Antisemitismus. Antisemitismus bezogen auf Israel lässt sich erkennen an Doppelstandards, Delegitimierung und Dämonisierung von Israel, konkret zum Beispiel an der Aberkennung des Existenz- und Selbstbestimmungsrechts Israels oder einem Vergleich bzw. Gleichsetzung Israels mit dem Nationalsozialismus. Außerdem handelt es sich um israelbezogenen Antisemitismus, wenn andere Maßstäbe an Israel angelegt werden als an andere Länder, wenn Jüdinnen*Juden aus aller Welt für das Regierungshandeln Israels verantwortlich gemacht werden oder auf Israel oder Israelis mit antisemitischen Bildern, Symbolen oder Floskeln Bezug genommen wird.

Vor diesem Hintergrund verurteilen wir entschieden die Kampagne „Boycott, Divestment and Sanctions“ (BDS) sowie alle ideologisch verwandten Veranstaltungen oder Organisationen wie die Palestinian Campaign for the Academic and Cultural Boycott of Israel (PACBI) als antisemitisch.

Deshalb fordern wir:

  • Klare Positionierung der Hochschulleitungen zum Existenzrecht Israels und zum
    entschiedenen Einsatz gegen jeden Ausdruck von Antisemitismus. Hochschulen sollten
    deutlich machen, dass antisemitische Äußerungen oder Handlungen nicht toleriert und
    konsequent geahndet werden.
  • Verbot eindeutig antisemitischer Gruppen und Organisationen an den Hochschulen. Es
    ist unabdingbar, dass Hochschulen eine Nulltoleranz-Haltung gegenüber
    Organisationen einnehmen, die Hass und Diskriminierung verbreiten.
  • Es dürfen keine öffentlichen Gelder für die Einladung oder Förderung von aktiven
    Unterstützer*innen der BDS-Kampagne sowie Projekte oder Organisationen, die das
    Existenzrecht Israels infrage stellen, verwendet werden.
  • Hochschulen sollen keine Veranstaltungen der BDS-Kampagne oder von
    Gruppierungen, die deren Ziele aktiv verfolgen, unterstützen.

Antisemitische Strukturen erkennen und bekämpfen

Antisemitismus ist strukturell tief in unserer Gesellschaft und so auch der Wissenschafts- und Hochschullandschaft verwurzelt. Ein strukturelles Problem braucht als solches auch strukturelle Antworten. Umso wichtiger ist es deshalb, eine nachhaltige und proaktive Auseinandersetzung mit strukturellem Antisemitismus an Hochschulen zu fördern. Unter strukturellem Antisemitismus verstehen wir zweierlei. Zum einen in institutionellen Strukturen verankerte Einstellungen und Praktiken, welche die offene wie auch subtil
ausgeübte Diskriminierung von Jüdinnen*Juden tolerieren oder fördern. Zum anderen verstehen wir darunter einen Antisemitismus, der sich nicht ausdrücklich und direkt gegen Jüdinnen*Juden richtet, unterschwellig jedoch antisemitische Ressentiments schürt. Oftmals wird diese Form des Antisemitismus unbewusst ausgeübt, da er sich z.B. in Redewendungen findet, deren antisemitische Bedeutung Sprechenden nicht bekannt ist.

Es ist von entscheidender Bedeutung, den Schutz sowie die Bedürfnisse jüdischer Studierender und Mitarbeiter*innen auf allen Ebenen und in allen Bereichen der Hochschule zu berücksichtigen und entsprechende Maßnahmen umzusetzen. In den momentanen Debatten liegt der Fokus im Kampf gegen Antisemitismus teilweise auf einer rein ordnungsrechtlichen Debatte. Das greift bei einem umfassenden Schutz jedoch in Gänze zu kurz. Der Fokus im Umgang mit Antisemitismus muss sowohl den Schutz von Betroffenen nach Vorfällen im Blick haben als auch einen klaren präventiven und bildenden Ansatz. Unser Ziel
ist jeden Antisemitismus zu bekämpfen und insbesondere auch mehr zu tun gegen die Formen, die für Nicht-Betroffene vielleicht nicht immer auf den ersten Blick sichtbar sind.

Wir fordern:

  • Durchführung einer umfassenden Evaluation zu strukturellem Antisemitismus an Hochschulen, unter Einbeziehung aller Statusgruppen. Auf Basis der Erkenntnisse sollten Konzepte zur Bekämpfung von Antisemitismus und Schutzkonzepte erarbeitet werden, die präventive Ansätze beinhalten. Diese Konzepte sollen allen Hochschulmitgliedern bekannt sein und einem freiheitlichen Wissenschaftssystem gerecht werden.
  • Rechtliche Verankerung von Antisemitismusbeauftragten an allen Hochschulen in den Hochschulgesetzen der Länder. Diese Beauftragten sollten eng mit der Hochschulleitung und den Gremien der Selbstverwaltung verbunden sein und mit angemessenen Ressourcen ausgestattet werden, um ihre Aufgaben effektiv zu erfüllen.
  • Effektivere Umsetzung von Maßnahmen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) an Hochschulen. Dies umfasst nicht nur die Sensibilisierung und Schulung der Beschäftigten, sondern auch die Schließung von Gesetzeslücken, insbesondere im Hinblick auf den Schutz von Studierenden in allen Bundesländern, sowie eine Änderung des AGGs auf Bundesebene.
  • Gewährleistung einer wirksamen Umsetzbarkeit von AGG-Maßnahmen an Hochschulen, auch gegenüber verbeamteten Lehrpersonen. Antisemitismus seitens des Lehrpersonals ist aktuell ein Teil des Problems. Dafür braucht es Bildungsangebote aber auch konsequente Reaktionen seitens der Hochschulen.
  • Fortbildung und Sensibilisierung der AGG-Beschwerde- und Beratungsstellen im Umgang mit Antisemitismus. Diese Stellen spielen eine zentrale Rolle bei der Unterstützung von Betroffenen und der Prävention von Diskriminierung an Hochschulen.
  • Einrichtung und Umsetzung von Antidiskriminierungsgesetzen auf Landesebene, um das AGG zu flankieren und den Schutz vor Diskriminierung an Hochschulen zu stärken. Diese Gesetze sollten explizite Maßnahmen zur Bekämpfung von Antisemitismus beinhalten und klare Verfahren zur Einhaltung und Durchsetzung der Antidiskriminierungsregelungen vorsehen.
  • eine differenzierte Betrachtung des Ordnungsrechts. Auf der einen Seite ist klar zu sagen: eine kurzfristige Schutzwirkung für Betroffene entfaltet viel mehr ein effektiv nutzbares Hausrecht, das auch konsequent genutzt wird. Ein Ordnungsrechtsverfahren soll nur unter dem Aspekt der Verurteilung nach einer
    Gewalttat möglich sein, die die körperliche Unversehrtheit von anderen Mitgliedern der Hochschule gefährdet. Die Exmatrikulation ist ein massiver Grundrechtseingriff und kann deshalb – aber auch hier – nur die Ultima Ratio, nach einem Verfahren mit steigenden Eskalationsstufen sein, wenn auch eine weiter bestehende Gefährdung anderer Hochschulmitglieder besteht. Diese Beurteilung kann nur durch ein
    volldemokratisches Gremium erfolgen. Die Exmatrikulation darf nicht bundesweit unbegrenzt und nicht für alle Studiengänge Wirkung entfalten. Eine erneute Immatrikulation an einer anderen Hochschule kann als Maßnahme der Resozialisation dienen.
  • Die Stärkung der psychosozialen Beratung durch die Studierendenwerke ist von zentraler Bedeutung und sollte finanziell unterstützt werden. Auch der Ausbau psychotherapeutischer Angebote an Hochschulen ist nötig. Diese Angebote müssen eng verzahnt werden mit landesweiten Beratungs- und Therapieangeboten zur Bewältigung von Diskriminierung.
  • Die Stärkung von existierenden Bildungsprojekten und -angeboten – immer auch mit dem Blick auf das Schließen eventueller Lücken in existierenden Strukturen.
  • Fortbildungsangebote für alle Mitglieder der Hochschulen, insbesondere Schlüsselpersonen, zum Erkennen und Umgang mit Antisemitismus, speziell auch vor dem Hintergrund des Nahost-Konflikts.
  • Unsere Hochschulen sollen für Jüdinnen*Juden ein Ort sein, an dem sie gerne studieren und arbeiten. Dazu gehört nicht nur die Sicherheit für jüdische Sichtbarkeit auf dem Campus zu gewährleisten, sondern auch religiöse Feiertage zu beachten und für Prüfungen und Urlaub entsprechende Regelungen zu schaffen.

Als Bündnis 90/Die Grünen stehen wir für eine offene, vielfältige und diskriminierungsfreie Gesellschaft ein. Antisemitismus muss auch an unseren Hochschulen entschieden entgegengetreten werden. Es liegt in unserer Verantwortung, ein Umfeld zu schaffen, das von Offenheit, Toleranz und Respekt geprägt ist, in dem alle Hochschulmitglieder frei von Diskriminierung und Antisemitismus studieren, lehren und forschen können. Um die Wirksamkeit der von uns geforderten Maßnahmen, so wie jeder weiteren Maßnahme sicherzustellen, gilt es diese regelmäßig zu evaluieren und entsprechend weiterzuentwickeln, gemeinsam mit den Hochschulen, Betroffenen und Projekten. Damit unsere Hochschulen sichere Orte für alle sind.