Übergang Schule – Hochschule reformieren. Auswahlverfahren mit Qualität entwickeln. Den Zugang zum Hochschulstudium offen halten.

Beschluss der Bundesarbeitsgemeinschaft Wissenschafts-, Hochschul- und Technologiepolitik von Bündnis 90 / Die Grünen vom 26.02.2005

 

Einleitung

Die hochschulpolitische Diskussion in Deutschland zur Frage des Übergangs von der Schule zur Hochschule leidet unter einer gravierenden Schieflage. Als Reaktion auf die Klagen der Hochschulen über die ihrer Ansicht nach unzureichend vorqualifizierte StudienanfängerInnen sowie über eine hohe Zahl von StudiengangwechslerInnen und –abbrecherInnen dominiert bei vielen aus Hochschulen und Politik der Ruf nach neuen, „besseren“ Selektionsmechanismen beim Hochschulzugang. Wieder einmal glaubt man in Deutschland, die Probleme im deutschen Bildungswesen seien auf die mangelnde Eignung der Bildungsinteressierten und nicht die Mängel der Bildungsinstitutionen zurückzuführen. Die Notwendigkeit einer Erhöhung des Anteils akademisch Qualifizierter in Deutschland gerät dabei ebenso aus dem Blick wie ein bewusstes Eintreten für das Bürgerrecht auf Bildung.

 

Tatsächlich besteht beim Übergang von der Schule zur Hochschule Reformbedarf. Handelt es sich doch um eine Schnittstelle zweier Teilsysteme des Bildungssystems, die bislang wenig aufeinander abgestimmt waren, so dass Schulen und Hochschulen sich bisher kaum in einer gemeinsamen Verantwortung für einen erfolgreichen Übergang der StudieninteressentInnen von der Schule zur Hochschule sahen.

So ist oft die Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die Arbeitsweisen im Studium unzureichend, für die Wahl eines geeigneten Studienfaches, -ganges und –ortes fehlt die qualifizierte Beratung wie auch die Transparenz der Studienangebote. In der Anfangsphase eines Studiums findet eine Hinführung in die Arbeitsweisen, Methoden, Geschichte und Profile eines Studienganges häufig nicht statt. Die Folgen eines missglückten Übergangs von der Schule zur Hochschule sind hohe Studienabbrecherquoten und in vielen Fällen unnötig lange Studienzeiten.

 

Eckpunkte von Bündnis 90/Die Grünen für die Verbesserung der Übergangsphase zwischen Schulen und Hochschulen.

 

 

Wir fordern:

  • Eine bessere Vorbereitung auf die Studien- und Berufspraxis in der gymnasialen Oberstufe, insbesondere durch die Förderung selbstständigen Arbeitens und Lernens.
  • Eine Verbesserung der Beratung für Studieninteressierte, die hilft die eigenen Kompetenzen und Neigungen realistisch einzuschätzen und die über die unterschiedlichen Profile von Hochschulen und Studiengänge informiert.
  • Mehr Transparenz über Anforderungen und Leistungen von Hochschulen, indem etwa evaluationsergebnisse für StudieninteressentInnen zugänglich sind.
  • Die Studieneingangsphase an den Hochschulen muss wesentlich verbessert werden.
  • Das Recht auf Bildung und das damit verbundene grundsätzliche Recht auf freien Hochschulzugang muss als Bürgerrecht durch die rechtliche Beibehaltung und quantitative Ausweitung der allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung gestärkt und darf nicht durch neue Studieneingangshürden ausgehöhlt werden.
  • Das Recht auf freien Hochzugang muss durch eine Erhöhung der Zahl der Studienplätze im Rahmen einer nachfrageorientierte Hochschulentwicklung wirkungsvoller verwirklicht werden.
  • Wir wollen mit Hilfe von neuen Auswahlverfahren eine bessere Übereinstimmung der Interessen von Studierenden und Hochschulen fördern.
  • Die Auswahlverfahren dürfen jedoch nicht zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung der StudieninteressentInnen führen und müssen kritisch evaluiert werden.
  • Es muss sichergestellt werden, dass für in Auswahlverfahren abgewiesene StudienbewerberInnen eine zweite Chance auf Zugang zu einem Hochschulstudium (etwa über eine Wartezeitregelung) gewahrt bleibt.

  • Der Zugang zu Master-Studiengängen kann mit sachlich begründeten besonderen Zugangsbedingungen verknüpft werden, feste Übergangsquoten oder Mindest-Noten des ersten Studienabschlusses lehnen wir jedoch ab. Die Studieneingangsphase an den Hochschulen verbessern

Aus der Sicht von Bündnis 90/Die Grünen liegt der vordringliche Ansatzpunkt zur Verringerung der Probleme beim Übergang von der Schule bzw. von einer Berufsausbildung oder Berufstätigkeit zur Hochschule in einer wesentlich verbesserten Ausgestaltung der Studieneingangsphase an den Hochschulen. Durch eine transparente Beschreibung der Voraussetzungen für die jeweiligen Studiengänge, durch verbesserte Beratung bei der Studienwahl und während des ersten Studienjahrs, durch Vor- und Brückenkurse (unter Einschluss von distant -learning-Konzepten) beim Studienanfang, durch didaktisch gezielt auf die Studieneingangsphase ausgerichtete und fortlaufend lehrevaluierte Studienmodule sowie eine intensive Begleitung in Tutorien können die Schwierigkeiten der StudienanfängerInnen wesentlich verringert werden, wie zahlreiche Modellvorhaben erwiesen haben. Wichtig ist, dass alle an der Studieneingangsphase beteiligten Lehrkräfte gezielt auf die Problematik dieser Phase hochschuldidaktisch vorbereitet werden. Auf diese Aufgaben sollten sich die Hochschulen und die Hochschulpolitik konzentrieren und durch geeignete Anreizstrukturen sowie Evaluationen Fortschritte einfordern und unterstützen.

 

Die Hochschulen in Deutschland müssen es verstärkt als ihre Aufgabe begreifen, durch gezielte Bildungsangebote beim Studienbeginn auf heterogen qualifizierte StudienanfängerInnen so einzugehen, dass sie nach einer Eingangsphase in der Regel hinreichend qualifiziert für das erfolgreiche Absolvieren des weiteren Studiums sind.

 

Ein solches Eingangsjahr ist im Rahmen eines modularisierten Studiums und der angestrebten intensiven Betreuung mit kontinuierlichen Rückmeldungen der Studierenden über ihre Lernfortschritte verbunden. Es bietet damit den Studierenden zugleich die Möglichkeit, die eigene Studienwahlentscheidung zu überprüfen und ggf. Alternativen zu erwägen. Möglicherweise kann durch ein obligatorisches „Studium generale“, durch Brückenkurse mit Einblicken in andere Studienfächer oder durch ein fachübergreifend angelegtes Angebot im Eingangsjahr, wie es an manchen skandinavischen Hochschulen üblich ist, die Überprüfung der Studienwahl erleichtert werden. Fachwechsel müssen in dieser Eingangsphase ohne wesentliche Verlängerung der Studienzeit ermöglicht werden.

 

Ein gelegentlich gefordertes Testjahr für Studierende, mit dem ohne qualitative Verbesserung der Studieneingangsphase das Ende des ersten Studienjahrs zu einer neuen Selektionshürde für Studienanfänger ausgestaltet werden soll und das damit potentiell zur Studienzeitverlängerung und zu mehr Studienabbruch führt, lehnen wir ab.

 

Das Recht auf Bildung als Bürgerrecht stärken – die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung und das öffentliche Hochschulwesen als Strukturelemente des deutschen Bildungswesens beibehalten

In der modernen demokratischen Gesellschaft nimmt die Bedeutung einer guten Bildung für die Einzelnen zu. Bildung eröffnet und verbessert nicht nur den Zugang zu beruflichen Tätigkeiten, sie erweitert zugleich die Möglichkeiten zur Verwirklichung eines selbstbestimmten Lebens, zur erfolgreichen Durchsetzung eigener Interessen und Zielsetzungen wie auch zur verantwortlichen Partizipation und Mitgestaltung der Gesellschaft. Deshalb unterstützen wir ein dauerhaft abgesichertes und wirkungsvoll durchgesetztes Recht der Einzelnen auf Ausbildung und Bildung. In diesem Sinne begrüßen wir das im Grundgesetz festgeschriebene Recht auf freie Berufswahl und den sich für den Hochschulbereich daraus verfassungsrechtlich ableitenden grundsätzlichen Rechtsanspruch jeder Person mit allgemeiner Hochschulzugangsberechtigung auf ein Studium an den öffentlichen Hochschulen in Deutschland. Wir sehen in der starken Rechtsstellung, die die Studienberechtigten in Deutschland gegenüber dem Staat und den Hochschulen einnehmen, eine zukunftsweisende, zu schützende Position, die auch für die Weiterentwicklung der europäischen Verfassung als Vorbild dienen sollte. Dieses Recht auf Bildung im Hochschulbereich beruht neben den Verfassungsbestimmungen auf zwei zusätzlichen Strukturelementen des deutschen Bildungssystems: auf dem Konzept der (allgemeinen, fach- oder fachhochschulbezogenen) Hochschulzugangsberechtigung, die derzeit überwiegend an das Abitur, d.h. den Schulabschluss des allgemeinbildenden Sekundarschulwesens geknüpft ist, sowie auf das Vorherrschen eines öffentlich finanzierten und gestalteten Hochschulwesens. Bündnis 90/Die Grünen treten im Interesse eines starken Rechts des Einzelnen auf Hochschulbildung dafür ein, diese beiden Strukturelemente des deutschen Bildungswesens beizubehalten und in ihrer Substanz zu stärken. Wir wenden uns deshalb nachdrücklich gegen alle Tendenzen, die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung schleichend durch „ergänzende“ Zugangsprüfungen oder –bedingungen für eine wachsende Zahl von Studiengängen zu entwerten, wie z.B. im Hochschulrecht in Baden-Württemberg und Hessen oder wie in der bundesdeutschen hochschulpolitischen Diskussion insbesondere vom CHE als allgemeines Konzept für den Hochschulzugang propagiert. Auch wenn wir die Hochschulen bei Ihren Bestrebungen zu einer stärkeren Profilbildung unterstützen, bleibt für uns das Recht der StudieninteressentInnen auf Ausbildung höherrangig als das Interesse der Hochschulen, sich ihre StudentInnen nach eigenen Vorstellungen auswählen zu können. Insbesondere wenden wir uns entschieden gegen Tendenzen, durch Eignungsprüfungen den Hochschulen ein Instrument zur Verfügung zu stellen, das ihnen erlaubt, die Studienanfängerkapazitäten gegebenenfalls zu reduzieren. Wir wollen vielmehr, dass alle formal berechtigten StudieninteressentInnen zum Studium in dem von ihnen gewünschten Studiengang zugelassen werden müssen, sofern Studienplätze verfügbar sind. Auswahlverfahren machen für uns nur dann Sinn, wenn ein erhebliches Unterangebot an Studienplätzen besteht und nicht alle StudienbewerberInnen aufgenommen werden können.

 

Ein Recht auf freie Wahl des Studiums unter größtmöglicher Ausschöpfung aller Studienkapazitäten besteht im deutschen Recht nur gegenüber den öffentlichen Hochschulen. Auch deshalb wenden wir uns gegen Bestrebungen, das öffentliche Hochschulwesen in Deutschland zu privatisieren. Die Überführung von staatlichen Hochschulen in Stiftungshochschulen, wie sie z.B. in Niedersachsen forciert wird, darf auch langfristig nicht dazu führen, dass das Recht auf freien Hochschulzugang ausgehebelt wird. Im Übrigen halten wir es für sinnvoll, den Kreis der Hochschulzugangsberechtigten auszuweiten. Dabei könnte die Regelung in Finnland, wonach alle AbsolventInnen der Sekundarstufe II die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung erhalten, ein Vorbild sein. Die Verwirklichung von Hochschul-Bildungszielen auch jener SchulabsolventInnen, die zunächst eine Ausbildung im beruflichen Schulwesen absolviert haben, sollte nicht durch formale Hürden unnötig behindert werden. Es ist davon auszugehen, dass AbsolventInnen des beruflichen Schulwesens, die sich – oft nach einer ersten Berufstätigkeit – ernsthaft für ein Hochschulstudium interessieren, in der Regel ähnlich erfolgreich studieren werden wie Absolventen des allgemeinbildenden Schulwesens. Erfahrungen aus Bundesländern, in denen dieser Weg grundsätzlich offen steht und auch genutzt wird, zeigen dies. Eine solche Öffnung des Hochschulzugangs könnte mit dazu beitragen, die im internationalen Vergleich unterdurchschnittliche Studierquote in Deutschland zu steigern

 

Das Recht auf freien Hochschulzugang durch mehr Studienplätze im Rahmen einer an der Studierendennachfrage orientierten Hochschulentwicklung wirkungsvoller verwirklichen

Wir bekennen uns zu der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts, dass sich aus dem Recht auf freie Berufswahl grundsätzlich die politische Verpflichtung ergibt, in jenen Studienfächern, in denen die Zahl der Studienplätze die Studiennachfrage unterschreitet, auf ein nachfragedeckendes Studienangebot hinzuwirken. Es muss als ein schwerwiegendes politisches Versagen der Länder in einer Kernaufgabe ihrer föderalen Zuständigkeit betrachtet werden, dass die Bereitstellung eines nachfragegerechten Studienangebots bis heute nicht wirklich gelungen ist. Die seit einigen Jahren steigende Studierneigung hat nicht zu einer steigenden Zahl von Studienplätzen, sondern zu einer Zunahme von Zulassungsbeschränkungen geführt. Dies ist ein Armutszeugnis für einen Staat, in dem Bildung angeblich eine besondere politische Priorität genießt. Wir fordern deshalb ernsthafte Anstrengungen aller Länder, der Bereitstellung eines nachfrageorientierten Studienangebots deutlich besser nachzukommen als in der Vergangenheit. Das in der Verfassung begründete Recht auf Hochschulzugang darf nicht weiterhin durch mangelnde politische Anstrengungen der Länder faktisch zu Lasten der Studierwilligen ausgehöhlt werden. Zur Verringerung des Defizits an Studienplätzen sollte die Flexibilität der Hochschulen zur Bereitstellung eines ausreichenden Lehrangebots weiter erhöht werden. Dazu könnte die Ermächtigung gehören, in zulassungsbeschränkten Studiengängen durch die Einführung von Lehrprofessuren oder anderem Hochschullehrpersonal mit erhöhter Lehr- und ggf. verringerter Forschungsverpflichtung die Studienkapazitäten zu erhöhen. Generell muss darauf hingewirkt werden, dass innerhalb der Hochschulen zeitnah Ressourcen von weniger stark nachgefragten Fächern in stärker nachgefragte Studienfächer umgeschichtet werden können. Das erfordert nicht nur Flexibilität in Haushalts- und Personalentscheidungen, sondern insbesondere auch geeignete, verantwortungsgerechte hochschulinterne Entscheidungsstrukturen. Sofern hochschulinterne Ressourcenumschichtungen nicht ausreichen, um die Studiennachfrage angemessen zu decken, sind in erster Linie die Länder gefordert, die finanziellen Voraussetzungen für die Bereitstellung zusätzlicher Studienkapazitäten zu schaffen. Darüber hinaus sind sie auch in der Verantwortung, durch eine Landesentwicklungsplanung eine ausreichende Breite des Fächerangebots sicher zu stellen. In diesem Zusammenhang halten wir daran fest, dass die Hochschulen grundsätzlich verpflichtet sind, vorhandene Lehrkapazitäten zur Bereitstellung einer größtmöglichen Zahl von Studienplätzen zu verwenden. Die Weiterentwicklung des Studienangebots an den deutschen Hochschulen im Kontext des Bologna-Prozesses darf nicht zu einem verdeckten Abbau von Studienplätzen führen.

 

Neue Auswahlverfahren in zulassungsbeschränkten Studiengängen als Chance zur Verbesserung des Zulassungswesens ohne finanzielle Belastung der StudieninteressentInnen erproben und kritisch evaluieren

Solange nicht eine ausreichende Zahl von Studienplätzen in einem Studiengang zur Verfügung steht, ist eine Auswahlentscheidung unter den StudienbewerberInnen unvermeidlich. Unstreitig ist, dass die Mehrheit der Studienplätze an jene StudienbewerberInnen vergeben werden soll, die als besonders qualifiziert für den Studiengang anzusehen sind. Ob als Entscheidungskriterium hierfür der Abiturnotendurchschnitt, der in der Vergangenheit in der Regel Ausschlag gebend war, am besten geeignet ist, ist seit langem strittig. Die Auswahl lediglich nach Abiturnote und Wartezeit gilt oft als eindimensional und formal und berücksichtigt inhaltliche Anforderungen nicht ausreichend. Insbesondere auch vor dem Hintergrund der zunehmenden fachlichen Ausdifferenzierung und Profilierung der Studiengänge in Deutschland sowie der unbestreitbaren Nachteile der bestehenden gesetzlichen Regelungen zur Hochschulzulassung haben Bund und Länder vor kurzem neue gesetzliche Rahmenbedingungen beschlossen, die für den größten Teil der Studienplätze eine Vergabe nach neu zu entwickelnden Auswahlverfahren vorsehen. Wir begrüßen diese Neuregelung grundsätzlich und sehen darin eine sachgerechte Möglichkeit, Verbesserungen in Bereich der Zulassungsverfahren in Deutschland zu entwickeln und zu erproben. Im Einklang mit dem Wissenschaftsrat halten wir die Einführung von solchen Auswahlverfahren nur für vertretbar, wenn die Abiturdurchschnittsnote eine herausragende Rolle als Entscheidungskriterium behält (außer bei StudienbewerberInnen ohne Abitur mit Berufserfahrung) und die Validität und Verlässlichkeit ergänzender eignungsdiagnostische Instrumente nachgewiesen ist, falls die Hochschulen solche anwenden.

 

Aufwändige Auswahlverfahren sind nicht zum Nulltarif zu haben. Insbesondere dürfen die finanziellen Aufwendungen, die mit der Einführung der neuen Auswahlverfahren entstehen, nicht den StudieninteressentInnen aufgebürdet werden und auch nicht zum Abbau von Studienplätzen führen. Bündnis 90/Die Grünen bedauern, dass diese Bedingungen nicht im Rahmen der einschlägigen Novellierung des HRG aufgenommen wurden, und fordern die Länder auf, sie im Rahmen der Landesregelungen zur Hochschulzulassung ausdrücklich zu verankern.

 

Wir begrüßen es, wenn die Hochschulen neue, unterschiedliche und studiengangsspezifische Auswahlverfahren entwickeln. Ihre Kriterien müssen jedoch transparent und ihre Qualität muss gesichert sein.

Wir wollen, dass die Wirkungen der neuen Auswahlverfahren in allen Fällen nach einheitlichen Kriterien begleitend wissenschaftlich evaluiert und die Ergebnisse der Evaluationen veröffentlicht werden. Die Länder sollten diese Aufgabe gemeinsam einer Einrichtung übertragen, die die auf diesem Gebiet in geeigneter Weise wissenschaftlich ausgewiesen ist. Im Rahmen der Evaluation müssen insbesondere die Auswirkungen dieser Verfahren auf die soziale Zusammensetzung der Studierendenschaft und den Studienerfolg untersucht werden. Auf diese Weise kann ggf. frühzeitig durch Korrekturen darauf hingewirkt werden, dass die in zahlreichen Studien festgestellte hohe soziale Selektivität des deutschen Bildungswesens sich durch die Einführung solcher Auswahlverfahren nicht weiter erhöht. Kritisch überprüft werden muss auch, ob die zum Teil beträchtlichen zusätzlichen Aufwendungen für neue Auswahlverfahren gemessen an dem damit erzielten Nutzen jeweils gerechtfertigt sind.

 

Das Recht auf Bildung muss auch für Master-Studiengänge gelten

Da Master-Studiengänge den Zugang zu bestimmten beruflichen Tätigkeiten entweder erleichtern und sogar als zwingende Voraussetzung erforderlich sind, muss sich das Recht auf freie Studienwahl grundsätzlich auch auf Master-Studiengänge erstrecken. Dies schließt nicht aus, dass entsprechend den Beschlüssen der KMK neben einem ersten Studienabschluss zusätzliche Zugangsbedingungen für die Aufnahme in Master-Studiengänge festgelegt werden. Solche Zugangsbedingungen müssen sich jedoch sachlich aus dem Studienziel und der Studienstruktur der betreffenden Master-Studiengänge ableiten lassen. Die Festlegung von Mindest-Abschlussnoten für den ersten Studienabschluss halten wir nicht für sachgerecht, zumal die Vergleichbarkeit von Hochschulabschlussnoten nicht gegeben ist. Die Festlegung von festen Quoten für den Übergang vom Bachelor- zum Master-Studienstudium lehnen wir als unzulässig und politisch nicht wünschenswert ab.

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