Beschluss: Grundsatzprogramm – Kapitel: Aufbruch in die Wissensgesellschaft

18. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz – 15.-17. März 2002, Berlin, Tempodrom

Aufbruch in die Wissensgesellschaft bedeutet für uns, allen Menschen die soziale, kulturelle und ökonomische Teilhabe an einer sich rasch wandelnden Gesellschaft zu ermöglichen. Bildung ist mehr als instrumentelles, auf Verwertung gerichtetes Wissen. Sie ist ein Schlüssel für die Entfaltung der Persönlichkeit und die kritische Auseinandersetzung mit der Welt.
Mit dem Übergang von der Industrie zur Wissensgesellschaft vollzieht sich ein tiefgreifender gesellschaftlicher Wandel. Er erfaßt Arbeitswelt und Beruf, das gesellschaftliche Leben, die politische Kultur und damit die Möglichkeiten politischer Teilhabe. Er ist begleitet von rasanten Veränderungen der Informations- und Kommunikationsverhältnisse. Wissensbestände wachsen, gleichzeitig werden die ”Verfallszeiten” des Wissens immer kürzer. Je nach Bildungsvoraussetzungen und sozialem Status erfahren Menschen diesen Wandel stärker als Chance oder als Bedrohung überkommener Sicherheiten.
Wissen ist zur entscheidenden Produktivkraft moderner Ökonomien geworden. Es ist der Rohstoff des 21.Jahrhunderts. Neues Wissen zu produzieren und dafür verbindliche Regeln und Grenzen festzulegen, ist das eine. Das andere ist der Zugriff auf vorhandenes Wissen. Moderne Gesellschaften sind für beides auf eine hoch differenzierte, leistungsfähige Infrastruktur angewiesen. Dafür müssen neue Wege des Zusammenspiels von staatlichem und privatem Engagement gefunden werden. Denn der private Sektor profitiert mehr denn je von den öffentlichen Vorleistungen bei der Produktion und Vermittlung von Wissen. Das gilt für Unternehmen wie für die Individuen.
In einer dynamischen, auf Dienstleistungen orientierten Wirtschaft werden die Arbeitsverhältnisse differenzierter. An die Stelle von autoritären Strukturen können prozessorientierte, dezentrale und flexible Abläufe in Betrieben und Verwaltung treten. Bildung, Forschung und Entwicklung erhalten eine herausragende Bedeutung für die Entwicklung der Volkswirtschaft. Mit dem Übergang von der Industrie zur Wissensgesellschaft verschieben sich die Grenzen zwischen Erwerbstätigen und Lernenden.
In der Arbeitsgesellschaft der Zukunft werden die Wissensarbeiter die prägende Rolle spielen. Damit ist ein tiefgreifender Wandel in der Arbeitsorganisation und den Arbeitsbeziehungen verbunden. Die Arbeitswelt wird differenzierter und individualisiert sich. Die alten Arrangements zwischen Unternehmensverbänden, Gewerkschaften und Staat werden ausgehöhlt und ergänzt durch neue Kooperationsformen. Damit verbunden sind auch wachsender Leistungsdruck und biografische Unsicherheit. Auf der anderen Seite setzt die neue Wissensökonomie aber verstärkt auf die Bereitschaft der Menschen zu Kommunikation, Engagement, Kreativität und kollektiver, erfinderischer Tätigkeit, auf Werte also, die durch Vereinzelung gefährdet werden.
Von großer Tragweite ist auch der Zusammenhang von Wissensgesellschaft und demografischer Entwicklung in den hochindustrialisierten Gesellschaften. Die Menschen in der Bundesrepublik werden im Durchschnitt immer älter, auf ihr Wissen und ihre Lernfähigkeit kann aber in Zukunft nicht verzichtet werden. Lernen wird in allen Lebensabschnitten wichtiger. Lebensbegleitendes Lernen ist die große Chance, um an der rasanten Entwicklung teilhaben zu können. Lebensbegleitendes Lernen wird zu einem Schlüssel für die Innovationsfähigkeit der Wissensgesellschaft.

I. Grundorientierung unserer Politik in der Wissensgesellschaft

Selbstbestimmung in der Wissensgesellschaft. Die Wissensgesellschaft eröffnet eine gesellschaftliche Perspektive, die entscheidend auf den Willen der Menschen zu Selbstbestimmung, Selbststeuerung und Selbstorganisation setzt. Wissen ist die Voraussetzung für vernünftiges Handeln und eröffnet die Möglichkeit, ‚etwas in Gang zu setzen‘. Die Verarbeitung von Eindrücken, Informationen, Ideen, Normen und Wertvorstellungen macht Wissen aus. Ständiges Lernen wird zu einer wesentlichen Voraussetzung, um im Beruf, als Staatsbürger, als Konsument, in der Familie –wo auch immer– bestehen zu können. Bildung und Beruf verschränken sich miteinander oder wechseln sich in rascher Folge ab. Erstausbildung und Weiterbildung, Erst und Zweitstudium lösen sich in neuen integrierten Formen und Konzepten des lebensbegleitenden Lernens auf.
In der Wissensgesellschaft wird experimentelles, risikoreiches, fehlerfreundliches Denken und Handeln zentrale Schlüsselqualifikation für die Bürgerinnen und Bürger. Ihre Chancen liegen darin, dass sie Verfahren entwickelt, aus Erfahrungen zu lernen. Die Einsicht, dass mehr Wissen auch ein mehr an Nicht-Wissen, Unsicherheit und Wagnis produziert, bedeutet keine Abdankung der Vernunft, sondern ist gegenüber dem Glauben an die Sicherheits- und Wohlstandsmehrung durch mehr Wissen eine Steigerung kritischer Rationalität.
Gerechtigkeit in der Wissensgesellschaft. In dem Maße, in dem in unserer Gesellschaft Wissen zum Schlüssel für die beruflichen Chancen und gesellschaftlichen Teilhabemöglichkeiten wird, gewinnen Bildung, Ausbildung und Weiterbildung an Bedeutung. Damit werden der Zugang zu Bildung und der souveräne Umgang mit dem explodierenden Wissen zentral für die Verteilung von Berufs und Lebenschancen.
Eine Politik für soziale Gerechtigkeit muß daher aufmerksam sein für ungleiche Verteilung von Bildungschancen. Es ist ein verheerendes Attest für unser Bildungssystem, daß es wie kaum ein anderes in den industrialisierten Ländern soziale Ungleichheit verstärkt. Das gilt insbesondere für die Kinder von MigrantInnen, die zu einem Großteil ohne qualifizierten Schulabschluss bleiben. Demokratische Bildungspolitik darf Benachteiligungen nicht fortschreiben, sondern muss sie so weit wie möglich ausgleichen.
Die Erneuerung unseres Bildungssystems, von den Kindertagesstätten, den Schulen bis zu den Hochschulen und den Weiterbildungs-Institutionen, ist deshalb eine Schlüsselfrage für Chancengerechtigkeit in der Zukunft.
Der Übergang zur „Wissensökonomie“ wirft die Frage nach der privaten Verwertung von Wissen und öffentlichen Zugänglichkeit zu Wissen in neuer Schärfe auf. In einem noch nicht dagewesenen Umfang und Tempo wird heute gesellschaftlich folgewirksames Wissen von Unternehmen erzeugt, finanziert und vermarktet. Demgegenüber muss die Politik gewährleisten, dass das Wissen unserer Zeit für alle zugänglich bleibt.
Zugangsgerechtigkeit setzt der privatwirtschaftlichen Verfügung durch Patente Grenzen. Wissen, das mit öffentlichen Mitteln gefördert oder gar in öffentlichen Institutionen erzeugt wurde, gehört der Gesellschaft. Dementsprechend sollten öffentlich finanzierte Hochschulen und Institute ihre Forschungsergebnisse und Lehrmaterialien zur freizügigen Nutzung für alle zu Verfügung stellen. Das World Wide Web ist dafür prädestiniert.
Zum freien Zugang zu den Möglichkeiten der Neuen Medien gehört auch der verstärkte Einsatz freier Software. Wir fordern deshalb die Anwendung von Open-Source-Systemen in Bildungseinrichtungen und in der öffentlichen Verwaltung, dort wo es sinnvoll ist.
Zukunftsfähige, auf globale Gerechtigkeit orientierte Politik steht vor der Aufgabe, eine wachsende Wissens und Wohlstandskluft zwischen den forschungsstarken, informationstechnologisch hochgerüsteten Gesellschaften und den verarmten Regionen an der Peripherie der globalen Wissensgesellschaft zu vermeiden. Die Spaltung in prosperierende und ökonomisch ausblutende Regionen wird durch die Ungleichverteilung von Forschungskapazitäten, Bildung und technologischer Infrastruktur verdoppelt und verschärft; das Internet verwandelt die Welt mitnichten in ein einziges „global Dorf“, das alle mit allen vernetzt.
Nachhaltigkeit in der Wissensgesellschaft. Bildung muß am Leitbild der „nachhaltigen Entwicklung“ orientiert sein. Sie soll die Menschen befähigen, ihre berufliche Tätigkeiten ebenso wie ihren persönlichen Lebensstil unter dem Aspekt ökologischer Folgewirkungen, sozialer Risikoabschätzungen und globaler Gerechtigkeit kritisch zu reflektieren.
In einer dynamischen Gesellschaft, in der Wissensbestände schnell veralten und sich neue Handlungsfelder auftun, ist vorausschauendes Handeln wichtiger denn je. Diese Kompetenz zielt nicht vorrangig auf die Fähigkeit zur „Anpassung“ an den gesellschaftlichen Wandel ab, sondern auf die Fähigkeit zum Gestalten der Zukunft durch das Individuum in Kooperation mit anderen.
Die Wende zur nachhaltigen Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft benötigt vertieftes Wissen über die Wechselbeziehungen zwischen Mensch und Natur. Die ökologischen Folgewirkungen neuer Technologien und Wirkstoffe, von Verkehrsprojekten, energiepolitischen oder handelspolitischen Weichenstellungen müssen geprüft und als zentrales Entscheidungskriterium berücksichtigt werden. Ökologisches Wissen ist als Querschnittskompetenz in den Lehrplänen der Schulen und in den Studienprogramm der Hochschulen zu verankern.
Demokratie in der Wissensgesellschaft. Bildung legt die Grundlage für die gesellschaftliche, politische und ökonomische Teilhabe jedes einzelnen Menschen. Sie ermöglicht eigene Interessen zu formulieren, soziale Zusammenhänge zu erkennen und sich selbstbewusst in Gesellschaft und Demokratie einzumischen. Diese Fähigkeiten müssen von jedem Menschen neu erworben und gelernt werden. Bildungseinrichtungen, vor allem die Schulen und Hochschulen, müssen deshalb zu Orten demokratischen Lebens und Lernens werden, die durch ihre innere Verfassung zu selbstverantwortlichem und sozialem Verhalten ermutigen.

II. Bildung in der Wissensgesellschaft

Bildung ist für uns vor allem Persönlichkeitsbildung. Sie ist Grundlage für einen verantwortungsvollen Umgang der Menschen mit sich selbst, mit anderen Menschen und mit der Umwelt. Eine solche Bildung ermöglicht Urteilsund Kritikfähigkeit, Emphatie und Solidarität. Sie schärft den Blick für gesellschaftliche und politische Alternativen zum status quo und fördert das kreative und innovative Potenzial jedes Einzelnen. Grüne Bildungspolitik steht für entdeckendes und selbständiges Lernen. Kinder wollen lernen. Diese Freude am Lernen zu fördern, Menschen ein Leben lang die Lust auf neue Herausforderungen zu erhalten, ist der Auftrag aller Bildungseinrichtungen.
Eine neue Bildungsreform
Das miserable Zeugnis, das internationale vergleichende Studien dem deutschen Bildungssystem ausstellen, unterstreicht: Deutschland braucht eine neue Bildungsreform, eine Renaissance von Bildung und Bildungspolitik. In den 60erund 70erJahren waren Bildungsreformen zentraler Motor gesellschaftspolitischer Innovation. Die positiven Impulse dieser Reformphasen sind jedoch verebbt. Die neue Bildungsreform kann jedoch nicht, wie ihre Vorgängerin, in erster Linie auf große staatliche Entwürfe und Interventionen setzen. Deshalb müssen die dezentralen Einheiten gestärkt und insbesondere die Akteure vor Ort in die Lage versetzt werden, eigenständige Reformanstrengungen zu unternehmen. Sie müssen selbständig, kontinuierlich und angemessen schnell aus dem dynamischen Wandel in allen gesellschaftlichen Sektoren Konsequenzen ziehen können. Sie müssen auf die Entwicklung der Wissensgesellschaft aber nicht nur reagieren können, sondern diese selbst mitgestalten. Hierbei stellen die Schulen in freier Trägerschaft eine wertvolle pädagogische Bereicherung des Schulangebotes dar; wir wollen deren Existenz fördern.
Die in Deutschland vorherrschende Schulstruktur ist Ausdruck der Lernkultur einer Gesellschaft, die Leistung eher den Begabungen zuschreibt und nicht als Folge von Anstrengung und als Ergebnis von Lernprozessen ansieht. Veränderungen von Schulstrukturen müssen daher mit einer veränderten Lernkultur Hand in Hand gehen. Bündnis 90/Die Grünen plädieren dafür, nicht mehr die alten Strukturdebatten zu führen, sondern sich für die innere Veränderung der Einzelschule einzusetzen, die sich allerdings auch strukturell entwickeln und verändern können müssen. Dafür muss die Politik die entsprechenden Rahmenbedingungen schaffen. Alle Bestrebungen in verschiedenen Bundesländern, die Schulstrukturen zugunsten früherer Sortierung von Kindern zu verändern, werden von uns abgelehnt . Stattdessen unterstützen wir alle Bemühungen für eine längere gemeinsame Grundschulzeit sowie zur Integration verschiedener Bildungsgänge in einer Schule. Die Schule der Zukunft muss der zunehmenden Heterogenität ihrer Schülerschaft Rechnung tragen, ohne neue soziale Barrieren zu errichten. Begabtenförderung und Förderung der Benachteiligten schließen sich nicht aus, sondern bedingen einander. Wer Spitzenleistung will, muss alle SchülerInnen fördern. Auch das ist ein empirisch verbürgtes Ergebnis der internationalen Bildungsforschung.
Selbstbestimmung und Verantwortung müssen zentrale Prinzipien der Schulorganisation werden. Das betrifft die inhaltliche Gestaltung als auch die Lernorganisation. Nur eine Schule mit großer Selbständigkeit, getragen von Lehrern, Schülern und Eltern, kann auf Dauer eine gute Schule sein. Dazu gehört auch das Recht der Schulen, das Lehrpersonal selbst einzustellen und über ihr eigenes Budget zu verfügen. Schüler und Eltern müssen im Rahmen der anderen berechtigten Interessen echte Teilhabe an den Entscheidungen erhalten. Schulen in sozialen Brennpunkt-Gebieten sollten eine höhere Grund-Finanzierung erhalten. Unterschiedliche Schulprofile und mehr Wettbewerb zwischen Bildungseinrichtungen um das qualitativ beste Angebot sollten ebenso selbstverständlich sein wie ein transparenter Leistungsvergleich zwischen ihnen. Um die Übergänge zwischen den Bildungsangeboten offen zu halten, müssen Abschlüsse aus den verschiedenen Bildungseinrichtungen miteinander kompatibel sein.
Ein Aufbruch in die Wissensgesellschaft ist ohne das Bildungspotential von Frauen ebenso wie von Männern nicht möglich. Obwohl Frauen in den herkömmlichen Bildungsabschlüssen überproportional gut und häufig abschließen, sind ihnen viele Berufsbereiche und Führungspositionen nach wir vor verschlossen. Die Durchsetzung von Geschlechtergerechtigkeit muss deshalb zum Qualitätsmerkmal der Bildungsreform wie der Bildungsinistitutionen werden. Die Defizite der Instiutionen, die Frauen benachteiligen, sind aufzuheben. Alle Bildungsprozesse, Handlungen, und Institutionen sind einem Gender Mainstreaming-Verfahren zu unterwerfen.
Schule für den ganzen Tag
In einer offenen Schule findet Lernen nicht nur in der Schule statt. Deshalb sollen sich Schulen öffnen zu ihrer Umwelt und in ihre Kommune. Wir wollen ein flächendeckendes Angebot von Ganztagsschulen in allen Schularten, so dass alle Eltern die Möglichkeit haben, eine Ganztagsschule für ihr Kind zu wählen. Die Förderung der Lern und Entwicklungsmöglichkeiten der jungen Menschen über den derzeitigen Unterrichtsrahmen hinaus ist sozialpolitisch geboten. Sie ist zugleich eine Voraussetzung für Eltern, um Beruf und Familie zu vereinbaren und ein Beitrag zur Qualitätsverbesserung von Schulen. Wir wollen daher die Schule für den ganzen Tag als ein offenes Haus des Lernens und der Begegnungen, die Kindern und Jugendlichen vielfältige Lernerlebnisse, Anregungen und soziale Kontakte ermöglicht.
Unter Berücksichtigung der föderalen Zuständigkeiten und der unterschiedlich ausgestalteten Schulsysteme in den einzelnen Bundesländern müssen in den jeweiligen Ländern unterschiedliche Wege beschritten werden. „Länger miteinander und voneinander lernen“, das soll das Leitbild für die einzelne Schule als auch für das System als ganzes werden. Die Verlängerung der gemeinsamen Grundschulzeit ist z. B. ein Schritt in die richtige Richtung.
Bildungspolitik gegen Ausgrenzung
Die gesellschaftliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen fängt in Kindergarten und Schule an. Im gemeinsamen Unterricht von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen wird gelernt, dass es normal ist, verschieden zu sein. Die sonderpädagogische Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in der wohnortnahen Regelschule muß gesichert werden.
In einer freien und pluralen Gesellschaft sind Bildungseinrichtungen Orte der Integration von Menschen mit unterschiedlichem sozialen und kulturellen Hintergrund und mit unterschiedlichen Bildungsvoraussetzungen. An einer guten Schule erleben junge Menschen, was diese Gesellschaft zusammenhält und dass es sich lohnt, sich für das faire Zusammenleben einzusetzen.
Qualitätsziele und Evaluation
Wir wollen Bildungsinstitutionen unterstützen, die Schlüsselqualifikationen von heute vermitteln: Selbstverantwortung, Eigeninitiative, soziale Kompetenz, Teamfähigkeit, Lernkompetenz, Kritikfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, emotionale Intelligenz und Medienkompetenz. Bildungseinrichtungen – vom Kindergarten bis zur Hochschule – müssen Qualitätsziele für ihre Arbeit definieren und sich einer transparenten Qualitätskontrolle stellen. Die Evaluierung von öffentlich geförderten Bildungs- und Weiterbildungseinrichtungen sollte zur Selbstverständlichkeit werden. Lehrpläne und Didaktik müssen auf geschlechtsspezifische Bevorzugung und Benachteiligung hin überprüft werden. Dies gilt insbesondere für naturwissenschaftliche Fächer. Wir wollen, dass eine Erziehung zum Frieden als fester Bestandteil in allen Bildungseinrichtungen verankert wird.
Bildungsauftrag des Kindergartens
Wir betonen den Bildungsauftrag des Kindergartens und wollen ihn stärken. Vorschulische Bildung leistet einen wichtigen Beitrag zum sozialen Chancenausgleich. Kinder haben ein Recht darauf, in ihrer natürlichen Neugier unterstützt zu werden. Es geht nicht um ein Vorziehen der Schule, sondern um das Schaffen einer anregenden Lernumgebung, in der Kinder entdecken, etwas ausprobieren, selbstständig tätig sein können. Kindergärten, die nur als Betreuungseinrichtungen verstanden werden, nehmen die Lernwünsche und -interessen der Kinder nicht ernst. Interkulturelles Lernen, das Interesse an und der Respekt vor anderen kulturellen Traditionen, muss im Kindergarten beginnen.
Bildungspolitik in der Einwanderungsgesellschaft
Integration von MigrantInnen und deren demokratische Teilhabe an der Gesellschaft kann nur erfolgreich sein, wenn sie stärker in Bildung, Aus- und Weiterbildung einbezogen werden. Bildung ist gerade für MigrantInnen der Schlüssel für beruflichen Erfolg und gesellschaftliche Integration. Dafür braucht es eine Umstellung unserer Bildungseinrichtungen – vom Kindergarten bis zur Hochschule – auf interkulturelles Lernen. Das erfordert auch die stärkere Repräsentanz von MigrantInnen unter den Lehrenden. Insbesondere in den frühen Stufen ist die Erlangung von Sprachkompetenz und die Förderung der deutschen Sprache elementar für den späteren Schulerfolg.
Zugang zum Lebensbegleitenden Lernen
In einer lernenden Gesellschaft gestaltet der Mensch seine Bildungsbiografie individuell. Grundsätzlich werden Lernzeiten anders als heute auf die Biografie verteilt sein. Die Zeit der Erstausbildung wird kürzer, während die Bedeutung der Weiterbildung in späteren Lebensphasen steigt. Um diese unterschiedlichen Bildungszeiten besser als heute miteinander verknüpfen zu können, treten wir für eine bessere Verzahnung der Erst und Weiterbildung sowie für eine bessere Durchlässigkeit zwischen den Bildungseinrichtungen ein.
Auch die Berufsausbildung muss sich den veränderten Bedingungen sich ständig wandelnder Anforderungen und Berufsbilder stellen. Daher soll sich die berufliche Bildung zukünftig als „Baukastensystem “aufbauen, dessen Elemente sowohl in der ersten Phase beruflicher Grundbildung als auch in der Weiterbildungsphase absolviert werden können und bis hin zur Meisterprüfung neu organisiert werden.
Die berufliche Erstausbildung muss sich, damit sie Nachhaltigkeit hat, auf Kernqualifikationen konzentrieren. Das heißt, sie hat sicherzustellen, dass berufliche und berufsübergreifende Kompetenzen gemeinsam die Grundlage schaffen, um sich im Beruf selbstständig zurechtzufinden, die Tätigkeiten und ihre Folgen gesellschaftlich zu reflektieren, das erworbene Wissen zu transferieren und ständig zu aktualisieren. Es ist Aufgabe der Betriebe Spezifizierungen vorzunehmen für die konkrete betriebliche Alltagspraxis.
Im Interesse der Auszubildenden und ihres Rechts auf lebensbegleitendes Lernen soll es künftig die Möglichkeit geben, berufliche Kompetenzen auch über einen längeren Zeitraum, von Arbeitsphasen unterbrochen, so zu erwerben, dass sie zu gegebener Zeit zu abschlussbezogenen beruflichen Qualifikationen gebündelt werden können. Hierzu müssen berufliche Erstausbildung und Weiterbildung sorgfältig aufeinander abgestimmt werden.
Hochschulen in der Wissensgesellschaft
Der Stellenwert von Hochschulen steigt in der Wissensgesellschaft. Sie sind der Ort, an dem kreativ und interdisziplinär geforscht und gelehrt und ohne einseitige Verwertungsorientierung nachgedacht wird. Dazu wollen wir den Hochschulen die notwendigen Freiräume gewähren, ihre internationale Ausrichtung befördern und vor allem den Gestaltungsspielraum der Studierenden und WissenschaftlerInnen stärken. Autonomie, Profilbildung und Experimentierfreude sind für uns Wesenszüge der neuen Hochschulen.
Forschung und Lehre an Hochschulen steht immer in einem internationalen Kontext. Lebendig wird dieser erst, wenn deutsche Hochschulen weiter als bisher für ausländische Studierende und Wissenschafterlinnen geöffnet werden. Gleichzeitig muss die Mobilität deutscher Studierender weiter gefördert und gefordert werden. Grundvoraussetzung ist die internationale Kompatibilität von Abschlüssen.
Der Anteil der Arbeitsplätze für AkademikerInnen in der Wissensgesellschaft wird weiter steigen. Die Hochschulen müssen deshalb ihre Qualität als leistungsfähige und attraktive Ausbildungsstätte unter Beweis stellen und zukunftsfähige Studiengänge entwickeln. Zukunftsfähige Studiengänge sind problemorientiert und interdisziplinär. Sie befähigen Studierende komplexe Sachverhalte zu durchleuchten und innovative Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Eine Engführung der Hochschulausbildung auf einzelnen Berufsbilder steht dem entgegen. Eine stärke Modularisierung des Studienangebots erlaubt den Studierenden eine flexiblere Gestaltung ihres Studiums, erleichtert den interdisziplinären Zuschnitt der Ausbildung und stärkt die Hochschulen als Standorte der Weiterbildung.
Weiterbildung und Qualifizierung
Gegenwärtig vergrößert Weiterbildung die schichtspezifische Qualifizierungskluft, statt sie zu verringern. Je höher die schulische bzw. berufliche Qualifikation, desto höher die Weiterbildungsbeteiligung. Geringerqualifizierte sind in der Weiterbildung unterrepräsentiert, das gilt für innerbetriebliche Fortbildungen genauso wie für die Angebote von freien Bildungsträgern.
Neugier und Offenheit für neue Ideen sind ebenso wenig an eine bestimmte Altersstufe gebunden, wie die Fähigkeit sich aus und weiterzubilden. Wir setzen uns daher für die durchgehende Einbeziehung älterer Menschen in den Weiterbildungsprozess ein.
Allgemeine und die berufliche Weiterbildung sind gleichwertig. Die Teilhabe an Weiterbildungsangeboten muss flächendeckend gewährleistet werden. Regionale Netzwerke zwischen öffentlichen Bildungseinrichtungen, freien Trägern, Unternehmen, Städten und Gemeinden sollen die vorhandenen Kapazitäten bündeln und flexibel miteinander kombinieren.
Kompatibilität und Anerkennung erbrachter Leistungen muss auch auf europäischer Ebene gewährleistet werden. Wir setzen uns für die europaweite Zertifizierung von Weiterbildungsangeboten ein. Damit wird ein wichtiger Baustein für ein vereintes Europa verwirklicht, in dem der Mobilität der Menschen keine künstlichen Grenzen gesetzt werden.
Der Erwachsenenbildung, gerade der politischen, der kulturellen und werteorientierten, geben wir großes Gewicht.
Als zukunftsträchtigen Weiterbildungsträger sehen wir die Hochschulen an. Sie sind die Orte, an denen die Relevanz und Güte des gesellschaftlichen Wissens am besten bewertet werden können. Hochschulen besitzen die Möglichkeit, ausdifferenzierte Weiterbildungskurse auf akademischem Niveau anzubieten. Die Voraussetzungen hierfür sind gut, da sie zum einen über ein breites Spektrum wissenschaftlicher Inhalte, zum anderen über das Know-how sowie über die notwendige technische Ausstattung verfügen. Darüber hinaus können die Hochschulen durch Weiterbildungsangebote zusätzliche Einnahmen erwirtschaften, mit denen sie ihr Angebot erweitern und damit die Konturen des eigenen Hochschulprofils schärfen können. Qualifizierung muss integraler Bestandteil von Programmen der Arbeitsmarktpolitik und der Wirtschaftsförderung werden. Es geht darum, den Menschen zu ermöglichen, ihre Beschäftigungsfähigkeit und Berufskompetenzen selbst weiterentwickeln zu können und dabei möglichst praktische Erfahrungen an konkreten Aufgaben zu gewinnen und nicht, möglichst viele Menschen in „Maßnahmen unterzubringen“. Deshalb setzen wir uns für erweiterte Lernmöglichkeiten am Arbeitsplatz ein.
Der Abbau einfacher zu Gunsten höherqualifizierter Tätigkeiten erfordert vor allem gezielte Qualifizierungsanstrengungen bei Niedrigqualifizierten und Ungelernten. Trotz staatlicher Finanzierungshilfe bleibt die berufliche Weiterbildung vorrangige Aufgabe der Unternehmen und der Beschäftigten selbst. Hier sind die Tarifparteien gefordert, über Rahmenvereinbarungen in Tarifverhandlungen Vorgaben zu entwickeln.
Der Anteil der alten Menschen in der Gesellschaft wächst. Die Gesellschaft kann es sich nicht leisten, auf die aktive Teilhabe älterer Menschen am gesellschaftlichen Leben zu verzichten. Neben der durchgehenden Beteiligung älterer Menschen am Weiterbildungsprozess setzen wir uns dafür ein, dass alle Gruppen, die bislang in der Weiterbildung unterrepräsentiert sind, als Zielgruppen verstärkt einbezogen werden. Dazu gehören neben den o.g. Gruppe auch Migranten und Menschen mit Behinderungen.
Bildungsfinanzierung in der Wissensgesellschaft
Ein Bildungswesen der Zukunft benötigt ein reformiertes und von allen getragenes System der Bildungsfinanzierung. Ein effizienter, sparsamer und transparenter Umgang mit Finanzmitteln und eine öffentliche Rechenschaftslegung sollen für alle Bildungseinrichtungen selbstverständlich werden.
In der Bildungsfinanzierung bedarf es einer neuen Balance von privaten und öffentlichen Mitteln. Das gegenwärtige System der Bildungsfinanzierung ist ungerecht, ineffektiv und weit entfernt davon, Chancengleichheit und Teilhabegerechtigkeit zu verwirklichen. Heute entscheiden unterschiedliche sozio-kulturelle Voraussetzungen und nicht zuletzt die finanzielle Lage der Eltern wesentlich über den Verlauf von Bildungsbiographien. Untersuchungen zu Lernausgangslagen zeigen, dass Schulen Ungleichheit begünstigen. In sozialer Hinsicht ist es nicht akzeptabel, dass im Vorschulbereich eine höhere private Mitfinanzierung gefordert wird als in anderen Bereichen. Berufliche Ausbildung darf gegenüber anderen Ausbildungen nicht benachteiligt werden.
In der Haushaltspolitik müssen Bildungsausgaben als Investition in die Zukunft Priorität haben. Der Anteil der Bildungsausgaben an den öffentlichen Haushalten soll schrittweise erhöht werden. Reformen können aber nicht allein durch die Erweiterung öffentlicher Finanzierung erreicht werden. Neue Modelle gemischter Finanzierung aus staatlichen Leistungen sowie Eigenleistungen sind zu entwickeln. Diese können zum Einsatz kommen, wenn ihr Erfolg und ihre Umsetzbarkeit tatsächlich absehbar sind. Eine Kultur des Gebens und Nehmens, die sich auch darin ausdrückt, dass Ehemalige z.B. ihren Schulen und Hochschulen etwas zurückgeben, ist in Deutschland noch zu entwickeln.
Eine nachhaltige Bildungsfinanzierung sichert das Grundrecht auf Bildung unabhängig von der sozialen Herkunft und gewährleistet auch den lebenslangen Zugang zu Bildung und Weiterbildung. Es ist ein Gebot der Gerechtigkeit, dass die Bildungsphasen der frühen Kindheit erheblich besser gefördert werden, als dies heute der Fall ist. Ziel einer gerechteren Mittelverteilung ist es ebenso, Benachteiligungen auszugleichen. Wo soziale Schwächen, psychische oder körperliche Behinderung die Menschen daran hindern, aus den Bildungsangeboten Gewinn zu ziehen, sind kompensatorische Maßnahmen und ein intensiver Mitteleinsatz erforderlich.
Im Zentrum der Bemühungen um ein neues System der Bildungsfinanzierung muss ein optimales Angebot für die Lernenden stehen. Dieses Ziel ist Ausgangspunkt und Zentrum der Neuorientierung. Dazu ist sowohl eine Reform der staatlichen Bildungsfinanzierung als auch ein neues Modell der Finanzierung des Lebensunterhalts der Lernenden notwendig, um so Bildung wieder breiten Bevölkerungsschichten zugänglich zu machen und die vorhandenen sozialen Selektionen im Bildungssystem abzubauen. Instrumente der Bildungsfinanzierung müssen einen Innovationschub für Bildungseinrichtungen auslösen und soziale Hürden abbauen.

III. Wissenschaft und Forschung in der Wissensgesellschaft

Die Freiheit von Wissenschaft und Forschung ist ein zentraler Wert demokratischer Verfassungen. Heute verschwimmen die Grenzen zwischen Grundlagenforschung, anwendungsbezogener Forschung und der technischökonomischen Nutzung von Wissen immer mehr. Die Fristen zwischen neuen Erkenntnissen, neuen Techniken und neuen Anwendungen werden immer kürzer. Deshalb muss die kritische Reflexion potenzieller Folgewirkungen bereits in die Entscheidung über neue Forschungsrichtungen einbezogen werden. Dafür braucht es einen öffentlichen Diskurs, der über die Expertenwelt hinausreicht.
Eine Beschränkung von Forschung und Wissenschaft muss da gezogen werden, wo die Menschenwürde von ihr verletzt würde, etwa bei Experimenten an menschlichem Leben oder bei der Klonierung von Menschen. Grenzen sind ebenfalls zu ziehen, wenn die Forschungstätigkeit hohe Umweltrisiken erzeugt und wenn Tierethische Prinzipien verletzt werden.
Als neue Herausforderung stellt sich die Frage, wie sich Menschenrechte in einer globalisierten Forschungswelt durchsetzen und kontrollieren lassen. Dafür braucht es international verbindliche Normen und Vereinbarungen. Die europäische Union muss auf diesem Weg vorangehen und die UNESCO als Welt-Bildungs- und Kulturorganisation gestärkt werden.
Die gleichberechtigte Beteiligung der Frauen in den Wissenschaften bedeutet mehr als nur soziale Gerechtigkeit. Frauenförderung und Frauenforschung sind eng miteinander verbunden. Feministische Wissenschaftskritik hinterfragt die traditionell männlich geprägten Wissenschafts- und Hochschulstrukturen, den Ausschluss der „weiblichen“ Lebenszusammenhänge aus Lehre und Forschung und die vermeintliche Geschlechtsneutralität von Theorien und Forschungsergebnissen. Sie macht die Kategorie Geschlecht zum Gegenstand wissenschaftlicher Arbeit und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Reflexion der gesellschaftlichen Verhältnisse.
Frauenforschung hat an den Hochschulen nach wie vor nur eine nachrangige Bedeutung. Wir wollen die dauerhafte Verankerung von Frauenstudien und Frauenforschung in den Hochschulen und der Wissenschaft.
Angesichts der revolutionären Dynamik von Forschung und Entwicklung muss das Verhältnis von Staat, Gesellschaft und Wissenschaft neu bestimmt werden. Der Staat muss die rechtlichen Normen und Rahmenbedingungen der Wissenschaft setzen. Die Gesellschaft hat das Recht auf Transparenz von Forschungen, deren Folgen tief in das soziale und individuelle Leben einwirken sowie auf freien Zugang zu den Ergebnissen wissenschaftlicher Tätigkeit.
Wissenschaft und Forschung sind innerhalb rechtlicher Normen frei von Zensur und Bevormundung. Staatliche Forschungsförderung darf nicht zur Anmassung führen, die Inhalte von Wissenschaft und Forschung bestimmen zu wollen.
Wissenschaftliche Institutionen sollen ein hohes Maß an Autonomie genießen.
Zu viele Entscheidungen, die eine Hochschule intern betreffen, werden im fernen Ministerium ohne konkrete Kenntnis der Situation vor Ort getroffen. Die Abgabe von staatlichen Kompetenzen an die Hochschulen soll mit einer Demokratisierung der Hochschulen kombiniert werden. Solange ein Großteil der Hochschulangehörigen nur sehr geringe Mitbestimmungs- und Partizipationsmöglichkeiten besitzt, würde ein Verzicht der demokratisch legitimierten Landesparlamente auf Kontroll- und Gestaltungsrechte ansonsten den Verlust von Demokratie bedeuten.
Wissenschaft war schon seit jeher nicht an nationale Grenzen gebunden. Das gilt umso mehr angesichts der heraufziehenden globalen Wissensgesellschaft. Hochschulen und Fortschungsinstitute müssen Orte interkulturellen Lehrens und Lernens sein. Der Zugang von ausländischen Studierenden und Wissenschaftlern an deutsche Einrichtungen muss erleichtert werden.
Eine besondere Herausforderung ist die Förderung junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Das bisherige Personalregime an den Hochschulen ist nicht flexibel und durchlässig genug. Die bisher eingeleiteten Reformen reichen nicht aus, um qualifizierten Nachwuchswissenschaftlern den Zugang zu selbständiger Lehre und Forschung zu öffnen. Das gilt in besonderem Maße für Wissenschaftlerinnen. Solange sie in den oberen Etagen des Wissenschaftsbetriebs unterrepräsentiert sind, sind Frauenförderpläne unverzichtbar. “Gender mainstreaming” ist erforderlich, um langfristig strukturelle Chancengleichheit herzustellen.
Eine zukunftsfähige Gesellschaft muss Wert auf eine große Vielfalt verfügbarer technologischer Optionen legen. Wir brauchen nicht weniger, sondern mehr Kreativität und Erfindungsgeist. Wir brauchen neue technische und gesellschaftliche Lösungen, durch die die vielfältigen Lebensbedürfnisse von Menschen befriedigt werden können, ohne langfristig ökologische und soziale Gefahren hervorzurufen. Die Tatsache, dass Deutschland auf dem Weltmarkt für Umweltschutzgüter eine führende Position einnimmt, beruht auf der Kreativität und dem Engagement der zahlreichen Wissenschaftler und Ingenieure. Wir wollen, dass Deutschland in diesem Bereich weiterhin eine Vorreiterrolle spielt.
Eine einseitige Technikförderpolitik birgt jedoch die Gefahr, dass sich geförderte Entwicklungen als problematisch und wirtschaftlich wenig erfolgreich erweisen. Wir werden auch in Zukunft für eine Politik stehen, die eine kritische Reflexion technischer Entwicklungen einfordert.
Um den Wissensfluss zwischen der Wissenschaft und der Wirtschaft, anderen Organisationen und der Öffentlichkeit zu verbessern, müssen sich Hochschulen und Forschungseinrichtungen noch stärker öffnen. Technologietransfer, Ausgründungen und Zusammenarbeit mit Startup-Firmen ebenso wie Kooperationen mit Gewerkschaften oder Umweltverbänden müssen ausgebaut werden.

IV. Information in der Wissensgesellschaft

Informations- und Kommunikationstechnologien schaffen neue Chancen der Teilhabe und der grenzüberschreitenden Kommunikation allerdings nur, wenn der Umgang mit ihnen erlernt wurde. Allen Menschen sollen die Chancen der neuen Technologien offen stehen; eine digitale Spaltung der Gesellschaft muss vermieden werden. Darum wird die Vermittlung von Medienkompetenz zu einer der wichtigsten Aufgaben des Bildungssystems. Soweit in den bestehenden Lehrplänen und Vermittlungsformen geschlechtsspezifische Barrieren aufgebaut sind, müssen sie beseitigt werden.
Der Zugriff auf Information sowie die Produktion und Verbreitung von Informationen muss allen Mitgliedern der Gesellschaft möglich sein. Wir wollen die Teilhabe aller gesellschaftlichen Schichten an den Möglichkeiten der neuen digitalen Kommunikationsmedien sichern. Deshalb wollen wir den Erwerb von Medienkompetenz für alle fördern.
Dies beinhaltet neben dem notwendigen Erwerb technischen Wissens hauptsächlich die „qualitative Medienkompetenz“, also die Fähigkeit zur inhaltlichen Einordnung und Bewertung von Informationen. Die Vermittlung des Umgangs mit den Neuen Medien muss deshalb integraler Bestandteil schulischen und ausserschulischen Lernens sein.
Im Bereich der Informationsfreiheit geht es auch darum, das verfassungsrechtlich garantierte Recht der informationellen Selbstbestimmung effektiv zu sichern. Die Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen und Bürger dürfen beim Surfen im Netz nicht außer Kraft treten. Deshalb müssen wir darauf achten, dass die Speicherung und Verbreitung persönlicher Daten nur mit Zustimmung der Nutzer erfolgt. Das Prinzip der informationellen Selbstbestimmung muss weiterentwickelt werden. Es bezieht sich nicht mehr allein auf den Schutz vor der unkontrollierten Verwertung persönlicher Daten durch den Staat oder die Informationswirtschaft, sondern auch auf das positive Recht, informationell gewappnet an den Möglichkeiten der Wissensgesellschaft teilhaben zu können.
Auch deshalb muss Politik den Zugang für alle zur Vielfalt der Medien gewährleisten. Wir setzen uns für publizistische Vielfalt und die Entwicklung einer offenen, pluralistischen Medien und Kommunikationsstruktur ein. Dazu gehören der öffentlichrechtliche als erste und der nichtkommerzielle Rundfunk als dritte Achse neben dem privatrechtlichkommerziellen Rundfunk. Der besorgniserregenden Konzentration bei den elektronischen und Printmedien muss gesetzlich entgegen gewirkt werden. Medienmonopole gefährden die Meinungsfreiheit und das Recht auf Information.
Schlüsselprojekt: Wissenszugang als Bürgerrecht
In einer Gesellschaft, in der Bildung und Wissen zu entscheidenden Faktoren für beruflichen Erfolg und soziale Teilhabe werden, rückt der Zugang zu Wissen ins Zentrum der sozialen Frage. Es muss verhindert werden, dass die Gesellschaft entlang einer neuen „digitalen Kluft“ geteilt wird, die die modernen „Wissensarbeiter“ von denjenigen trennt, die keinen Zugang zu anspruchsvoller Bildung und neuen Technologien haben. Über die allgemeine Schulpflicht hinaus muss der Staat den Zugang zum Wissen unserer Zeit für alle Bürgerinnen und Bürger unseres Landes ermöglichen. So weit diese Aufgabe nur europäisch gelöst werden kann, muss die EU sie erfüllen; so weit sie internationale Vereinbarungen und Regeln erfordert, müssen die Vereinten Nationen sich dieser Aufgabe annehmen.
Die Schulen sollen auf die Vermittlung von Orientierungs- und Methodenwissen, das es erlaubt, souverän mit der unendlichen Vielfalt von Informationsangeboten und Datenquellen umzugehen, ausgerichtet werden.
Öffentlich geförderte Forschungsergebnisse und Lehrmaterialien müssen auch öffentlich zugänglich sein. Wir treten ein für die Sicherung eines flächendeckenden Angebots öffentlicher Bibliotheken und Internet-Portale, die den Zugang zu elektronischen Informations- und Kommunikationsdiensten für alle Menschen gewährleisten. Dazu gehören auch Bürgerinformationssysteme mit allen relevanten Informationen zur Politik auf allen Ebenen auf elektronischem Weg zu erledigen.
Wir wollen eine transparente, auf der Beteiligung aller Interessengruppen beruhende Weiterentwicklung des Internet als eines offenen, für alle zugänglichen Netzwerks etwa hinsichtlich der Festlegung von technischen Standards und der Vergabe von Domain-Namen gewährleisten.
Auch international muss der freie und faire Zugang zu Wissen gesichert werden. Die reichen Gesellschaften des Nordens stehen in der Pflicht, den Aufbau moderner und für alle zugänglicher Bildungs-, Informations- und Kommunikationssysteme in den Ländern des Südens finanziell und technologisch zu unterstützen. Gleichzeitig fordern wir, die Herausbildung globaler Medienmonopole durch ein striktes internationales Kartellrecht zu unterbinden und die globale Informationsvielfalt durch verbindliche internationale Vereinbarungen zu sichern.

V. Kultur

Kultur ist Lebenselixier. Sie ist gerade in einer Welt wachsender Unübersichtlichkeit von herausragender Bedeutung. Kultur entsteht in der Auseinandersetzung der Menschen mit ihrer Umwelt, mit Geschichte, Gegenwart und Zukunft. In vielfältigen Ausdrucksformen reflektiert die Kunst Erfahrungen, die Menschen mit sich selbst, mit der Natur und der Gesellschaft machen. Sie bietet normative und ästhetische Orientierungen für das Leben der Einzelnen und der Gesellschaft.
Kultur und Selbstbestimmung. Kulturelle Vielfalt, künstlerische Freiheit, der Zugang zu kultureller Bildung sind zentrale Voraussetzungen für Freiheit und Selbstbestimmung. Der Kulturbegriff hat sich erweitert. Die Vielfalt kultureller Sparten und die wechselseitige Durchdringung verschiedener Kulturen findet ihr Spiegelbild in den Lebensformen und Lebensstilen moderner Gesellschaften. Die Durchlässigkeit und Vermischung der Kulturen als untrennbarer Bestandteil der Globalisierung schlägt sich in jedem persönlichen Lebensentwurf, in jeder Stadt und auf jeder Homepage nieder. Äußerungen der Kunst, der Literatur und der Musik müssen vor staatlichen Zugriffen und Vereinnahmungen geschützt werden. Die Definition von Kunst ist nicht nur unter den Künstlerinnen und Künstlern selbst seit jeher umstritten. Dieser Streit ist offen zu halten und kann nicht politisch entschieden werden.
Kulturelle und technische Innovationen sind in modernen Gesellschaften auf vielfache Weise verwoben. Kulturelle Offenheit fordert zu einem offenen und abwägenden Umgang mit den neuen Kulturtechniken in elektronischen Medien heraus. Kultur und Kunst geben auch solchen neuen gesellschaftlichen Entwicklungen Ausdruck und Interpretation.
Kulturschöpfungen und kulturelle Präsentationen bieten starke Antriebskräfte hin zu einer freien und demokratischen Gesellschaft. Die formsuchende und formgebende Dynamik der Kunst ist unverzichtbarer Bestandteil einer lebendigen Demokratie.
Gegenseitiger Respekt, Anerkennung der persönlichen Integrität des Anderen, Entfaltung der intellektuellen, ästhetischen und sinnlichen Begabungen, Offenheit für das Abweichende, Marginalisierte und Ausgeschlossene sind wesentliche Elemente einer GRÜNEN Kulturpolitik. Politik muss sich für die Pluralität der Lebensstile öffnen und die Verallgemeinerung eines Lebensstils oder einer vermeintlichen Leitkultur zu Lasten anderer verhindern.
Gerade für die heranwachsende Generation sind frühe und intensive Begegnungen mit Kultur und Kunst und das Erfahren von Toleranz, Neugier und SelbstVertrauen in die eigene Kreativität von herausragender Bedeutung.
Eine Akzeptanz der Kulturpolitik durch junge Menschen setzt voraus, dass sie ihre Lebensformen und Lebensstile in der Politik wiederfinden.
Weil die Frage, wie wir leben und wie wir leben wollen, vor allem auch eine Frage der Kultur ist, so ist der Wechsel zu einer ökologisch verantwortlichen Lebensweise auch eine Frage von Kunst, Kultur und Kulturpolitik. Die Frage nach unserer Zukunft verbindet Kultur und Nachhaltigkeit.
Sport ist ein wichtiges Kulturgut unserer Zeit. Bewegung, Spiel, gemeinsam Erlebtes, Erfolge und die Verarbeitung von Niederlagen fördern das Selbstbewusstsein der Menschen. Sie tragen auch zur Entwicklung sozialer Kompetenzen, von Leistungsbereitschaft, tolerantem und fairem Verhalten sowie zu mehr bürgerschaftlichem Engagement bei. Dafür sind die Rahmenbedingungen weiter zu verbessern. Ehrenamtliches Engagement im Sport ist von hohem gesellschaftlichen Wert und deshalb in besonderer Weise zu stärken.
Kulturförderung als öffentlicher Auftrag
Aufgabe der öffentlichen Kulturpolitik ist die Ermöglichung kultureller Aktivitäten und künstlerischer Betätigung für möglichst viele Menschen. Dabei geht eine demokratische Kulturpolitik von der Gleichberechtigung vielfältiger kultureller Bedürfnisse der verschiedenen Bevölkerungsgruppen und Nationalitäten in Deutschland sowie von der Gleichwertigkeit von traditionellen Kulturinstitutionen, neuen innovativen Kunstformen und freien soziokulturellen Projekten aus.
Die Bundesrepublik Deutschland hat mit ihrer föderalen Struktur einer vor allem durch Kommunen und Bundesländer finanzierten Kulturförderung eine weltweit bemerkenswert vielfältige Kulturlandschaft geschaffen. Darüber hinaus ist eine stärkere Rolle des Bundes in der Kulturpolitik wünschenswert, um dadurch die Förderung von Kunst und Kultur auf eine breitere Basis zu stellen und die internationale Wahrnehmung zu intensivieren. Deshalb befürworten wir in ausdrücklicher Anerkennung der Kulturhoheit der Länder, die Kulturpolitik auf der Bundesebene aufzuwerten und die Kultur als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz zu verankern, um ihrer gewachsenen Bedeutung gerecht zu werden.
Kultur der Stadt
Bündnis 90/Grüne stehen für die Förderung einer vielfältigen Stadtkultur.
Die europäische Stadt war die Wiege der Demokratie, der Selbstverwaltung der öffentlichen Angelegenheiten durch die Bürgerinnen und Bürger. Zu den urbanen Traditionen, die wir bewahren und weiterentwickeln wollen, gehört die Offenheit der Stadt für neue Ideen, für Zuwanderung und die Vielfalt von Lebensstilen und Kulturen, gehört ihre dichte politische und kulturelle Öffentlichkeit und das gleichberechtigte Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher sozialer Herkunft.
Die Städte müssen ihre Identität als Handels, Kultur und Kommunikationszentren bewahren und fortentwickeln mit lebendigen Innenstädten und Stadtteilen, unverwechselbarer Baukultur, städtebaulicher Eigenart und Nutzungsvielfalt und einem regen gesellschaftlichen Leben.
Ein vorausschauender Denkmalschutz soll bauliche Zeugnisse der Vergangenheit sichern und für neue Nutzungen öffnen. So wird die baukulturelle Geschichte den nachfolgenden Generationen weitergegeben. Wir wollen aber nicht nur Vergangenes bewahren, sondern ebenso den Dialog über zeitgenössische Bau und Städtebaukultur pflegen.
Kulturelles Erbe
Wir müssen wissen, woher wir kommen, um zu wissen, wohin wir gehen. Die Auseinandersetzung mit unserer Geschichte insbesondere mit dem Nationalsozialismus ist ein Fundament unserer Demokratie. Die historischen Orte mit Mahnmalen, Museen, Gedenkstätten, Archiven und Bibliotheken sind wichtige Lernorte lebendiger Erinnerungskultur, die uns Erfahrungen der Vergangenheit für zukünftiges Handeln bewusst machen.
Geschichte trägt sich gerade auch in der jeweiligen Nachbarschaft zu. Deshalb sind die vielen kleinen Initiativen und Einrichtungen, die die lokale Erinnerungskultur lebendig halten, durch Kommunen und Länder zu fördern. Die Bundesförderung für die an NSVerbrechen und das Unrecht des SED-Regimes erinnernden Gedenkstätten ist unverzichtbar.
Zeugnisse der Vergangenheit sind eine Grundlage für das historische und kulturelle Gedächtnis der Gesellschaft. Sie machen immer wieder Erfahrungen der Vergangenheit bewusst und tragen zur Lebensqualität der Städte, Dörfer und Landschaften bei. Das bauliche Erbe ist Fundament für eine qualitätsvolle zeitgenössische Bau und Städtebaukultur.
Es ist eine zentrale Aufgabe unserer Politik, Freiräume für Kunst und Kreativität zu sichern und zu fördern. Kultur und Kunst gehen von den Menschen aus, nicht vom Staat. Der Staat hat die Aufgabe, den kulturellen und künstlerischen Anliegen in der Gesellschaft Raum zu geben und Rahmenbedingungen zu schaffen, in denen sie sich frei entfalten können. Mit einer so verstandenen Kulturpolitik fördert er die Entwicklung personaler und gesellschaftlicher Identität. Jugendkultur braucht Räume, um sich zu treffen und zu kommunizieren. Sie braucht Jugendzentren, Proberäume, Auftrittsmöglichkeiten, Clubs, Kinos und vieles mehr.
Grüner Politik geht es darum, allen Gesellschaftsschichten und -gruppen den Zugang zu Kunst und Kultur offenzuhalten.
Auch dort, wo sich kulturelle Bereiche selbst tragen, muss Kulturpolitik über die Gestaltung der Rahmenbedingungen fördernd tätig werden, zum Beispiel durch die soziale Sicherung von Künstlerinnen und Künstlern oder die weitere Gestaltung des Stiftungs- und Steuerrechts. Die öffentlich getragenen und finanzierten Kultureinrichtungen bilden gemeinsam mit dem privatwirtschaftlichen Kultur und Kunstbereich und dem in den letzten Jahren stark gewachsenen frei gemeinnützigen Kultursektor die drei Säulen des bundesrepublikanischen Kultursystems. Eine offene Kulturpolitik darf kommerzielle Kultur-Angebote nicht primär als Gefahr sehen. Freie und privatwirtschaftliche Kulturproduzenten und -vermittler tragen wesentlich zur kulturellen Vielfalt bei. Ohne kulturelle Privatinitiative und individuelles kulturelles Engagement können Kunst und Kultur nicht überleben. Bundeskulturpolitik darf die Förderung hier nicht den Ländern und Kommunen, die den größten Teil der Kulturausgaben tragen, überlassen, sondern muss sich durch Förderung exemplarischer, herausragender Projekte auch vor Ort engagieren.
Kultur in Europa – Kulturen der Welt
Bündnis 90/Die Grünen wollen eine aktive Begegnung der Kulturen der Welt. Dies trägt zu gegenseitigem Respekt, zu Anerkennung und Toleranz bei. Auf kultureller Ebene kann die Verständigung und Auseinandersetzung von Menschen unterschiedlicher Herkunft, Religionen und Lebenskonzepten in besonderer Weise gelingen. Keine der beteiligten Kulturen darf die andere beherrschen wollen. Kultureller Austausch ist unverzichtbar für ein tolerantes, friedliches Zusammenleben, und nur die Kulturen, die sich austauschen, bleiben entwicklungsfähig. Kulturpolitik ist Friedenspolitik.
Wir begreifen kulturelle Verständigung als Schlüssel für ein zusammenwachsendes Europa. Darüber hinaus ist der internationale Kulturaustausch im Rahmen einer aktiven auswärtigen Kulturpolitik weiter zu entwickeln.
Zur Kultur eines Einwanderungslands gehört die Offenheit gegenüber Menschen aus anderen Kulturen, Ethnien und Religionen. Ein besonderes Augenmerk liegt hierbei auf der Begegnung der Kulturen und der Förderung von Kunst und Kultur der in Deutschland lebenden MigrantInnen. Ihre Kreativität ist eine Ressource, die gesellschaftliche Innovation hervorbringt. Interkulturellen Dialog wird so zu einer gesellschaftlichen Bereicherung, die Erkenntniszuwachs bereitet und individuelles Selbstverständnis vertieft. Andere als gleichberechtigt gelten lassen zu können, setzt voraus, auch über Kenntnis und Wertschätzung der eigenen Kultur zu verfügen

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