Stellungnahme Wissenschaftliche Tätigkeit und wissenschaftliche Laufbahn zum Bericht der Expertenkommission „Reform des Hochschuldienstrechts“

Beschluss der BAG Wissenschaft, Hochschule und Technologie von Bündnis 90/Die Grünen vom 3.06.2000 

Stellungnahme

 

1. Die Beratungen über die Kommissionsempfehlungen müssen zügig zu konkreten politischen Vorschlägen zur Reform des Hochschuldienstrechts führen

Die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission zur Reform der Personalstruktur im öffentlichen Wissenschaftssystem hat im April 2000 ihren Bericht vorgelegt. Damit ist ein wichtiger, in der Koalitionsvereinbarung von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vereinbarter Schritt auf dem Weg zur Reform des Dienstrechts verwirklicht worden. Bündnis 90/Die Grünen werden sich dafür einsetzen, dass der Bericht und die darin enthaltenen Empfehlungen zügig beraten und in konkrete Reformschritte umgesetzt werden, um durch ein erneuertes Dienst- und Tarif-, Besoldungs- und Vergütungsrecht dem Wissenschaftssystem Impulse für höhere Qualität, bessere Leistungen und größere internationale Wettbewerbsfähigkeit zu geben. Bei den Beratungen wird insbesondere zu beachten sein, dass der von der Kommission kaum erörterte Bereich der außeruniversitären Wissenschaftseinrichtungen sowie Möglichkeiten zu einer verbesserten Frauenförderung im Wissenschaftsbereich angemessen in die Reformüberlegungen einbezogen werden.

2. Die Abschaffung des Beamtenstatus für die ProfessorInnenschaft und die Einführung eines Wissenschaftstarifvertrags müssen als Optionen nachdrücklich weiterverfolgt werden 

Bündnis 90/Die Grünen sehen in einer Selbststeuerung des Wissenschaftssystems, die die Tarifverhandlungsfähigkeit von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in der Wissenschaft einschließt und damit Chancen für wissenschaftsspezifische und –adäquate Vergütungsregelungen erhöht, aber auch im unzeitgemäßen Alimentationsprinzip und dessen Konsequenzen für die Vergütungs- und Versorgungsstruktur der ProfessorInnenschaft wesentliche Gesichtspunkte, die eine Aufgabe des Beamtenstatus für Professorinen und Professoren zwingend nahe legen. Eine konsequente Reform des Hochschulwesens sowie des Bereichs der außeruniversitären Wissenschaftseinrichtungen, die die Verantwortung der Einrichtungen für ihre Arbeit stärkt, wird sich nur realisieren lassen, wenn den Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen der Arbeitgeberstatus zuerkannt wird und ihre personalwirtschaftlichen Kompetenzen gestärkt werden. Deshalb sehen wir in der Aufgabe des Beamtenstatus die bessere Perspektive und halten es für notwendig, dass in den weiteren Beratungen diese Option gleichrangig neben der von der Kommission favorisierten vorläufigen Beibehaltung des Beamtenstatus weiterverfolgt wird. Zumindest sind künftig Entscheidungsspielräume für unterschiedliche Einstellungspraktiken in den Bundesländern zu eröffnen. Dabei sollte ein Weg gefunden werden, mit dem die unterschiedlichen finanziellen Konsequenzen beider Optionen hinsichtlich der Sozialversicherung kompensiert und damit ein fairer Wettbewerb ermöglicht werden. 

3. Die Einführung der Juniorprofessur ist mit verbesserter Frauenförderung in allen wissenschaftlichen Qualifikationsphasen und der Abschaffung der Habilitation zu verbinden

 

Wir unterstützen nachdrücklich den Vorschlag, eine befristete Juniorprofessur in möglichst zeitnahem Anschluss an die Promotion einzuführen, und sie weisungsungebunden Instituten, Fachbereichen oder Fakultäten, nicht aber Lehrstühlen zuzuordnen. Darüber hinaus regen wir folgende Ergänzungen und Änderungen an:

  • Es muss sichergestellt werden, dass die von der Kommission für die Juniorprofessuren geforderte „drittmittelfähige Grundausstattung“ einen ausreichenden Umfang erhält (mindestens die Möglichkeit zur Finanzierung einer Doktorandenstelle sowie die korrespondierend notwendigen Sachmittel).
  • Die Hochschulen sollten die Möglichkeit erhalten, hervorragenden JuniorprofessorIinnen bereits deutlich vor Ablauf ihres Beschäftigungsverhältnisses eine unbefristete Professur anzubieten bzw. in Aussicht zu stellen, sofern die Bedingung eines Ortswechsels im Laufe der vorhergehenden wissenschaftlichen Tätigkeit erfüllt ist.
  • Eine Beibehaltung der Habilitation würde den Intentionen der Reform zuwiderlaufen. Die Habilitation ist international unüblich, wirkt der Selbstständigkeit des wissenschaftlichen Nachwuchses entgegen und bringt einen überflüssigen Verfahrensaufwand mit sich, der zu einer Verlängerung des Zeitraums bis zur Erstberufung führt. Bündnis 90/Die Grünen werden auf Bundes- und Landesebene nur Regelungen unterstützen, die den Ländern und allen Hochschulen die Freiheit gibt, auf die Habilitation als Qualifikationsnachweis für eine Professur vollständig zu verzichten.
  • Für Berufungsentscheidungen soll die Qualifikation in der Lehre eine höhere Rollen spielen als gegenwärtig. Die Basis hierfür muss eine regelmäßige Evaluation der Lehrleistungen aller Lehrenden unter Einbeziehung der Studierenden bilden. Für InhaberInnen einer Juniorprofessur sollten daher gezielte Bemühungen um die Steigerung ihrer Lehrkompetenz und die Unterstützung dieser Bemühungen durch die Hochschule selbstverständlich werden.
  • Alle Vorschläge zur Reform des Dienstrechts und des Qualifikationsweges für Hochschullehrer/innen müssen auf ihre Konsequenzen für das Ziel der Frauenförderung in der Wissenschaft untersucht, bewertet und gegebenenfalls im Sinne dieser Zielsetzung verändert bzw. ergänzt werden. Konkreter Änderungsbedarf besteht u.a. in folgenden Punkten:
  • Es muss sichergestellt werden, dass auch in Zukunft ergänzend zu Frauenförderplänen u.ä. gesonderte Fördermaßnahmen zur Weiterqualifikation von promovierten Frauen für Lebenszeitprofessuren bestehen. Es sollten deshalb Förderprogramme entwickelt werden, die nach einem Wettbewerbsverfahren Mittel zur Finanzierung von Juniorprofessuren einschließlich der erforderlichen drittmittelfähigen Grundausstattung für entsprechend qualifizierte Frauen bereitstellen.
  • Das Ziel eines zeitnahen Übergangs in eine Juniorprofessur im Anschluss an die Promotion ist grundsätzlich richtig. Die vorgeschlagenen Begrenzung von Promotions- und Postdoc-Phase auf insgesamt 6 Jahre konterkariert allerdings das Ziel der Frauenförderung. Es müssen hinreichende Möglichkeit für angemessene Unterbrechungen des Qualifikationsweges, insbesondere für Familienphasen, geschaffen werden.
  • Durch die Schaffung der Juniorprofessuren wird die Konkurrenzsituation in der Universität unter den promovierten wissenschaftlichen MitarbeiterInnen wesentlich verändert. Wer als promovierte/r Wissenschaftler/in nicht binnen kurzer Zeit nach der Promotion eine Juniorprofessur erlangt hat, kann sich nur noch geringe Chancen ausrechnen, anderweitig eine Berufung auf eine Professur zu erreichen. Es muss daher sichergestellt werden, dass es auch außerhalb des Karrierewegs der Juniorprofessur Berufsperspektiven für promovierte WissenschaftlerInnen im Wissenschaftssystem gibt. Dabei wird auch die Möglichkeit in Betracht zu ziehen sein, in einem begrenzten Maße die Zahl der Dauerstellen unterhalb der Professur zu erhöhen. Dies könnte auch deshalb notwendig werden, weil ein Teil der wissenschaftlichen Dienstleistungen (Organisation der Forschung, Betreuung von Doktoranden und Diplomanden), die bisher von HochschulassistentInnen erledigt wurden, künftig anderweitig abgedeckt werden müssen. 

    5. Die Empfehlungen zur Vergütung für FH-Professorinnen und FH-Professoren gefährden eine zukunftsorientierte Entwicklung der Fachhochschulen

     

    In dem Bericht wird nur unzureichend darauf eingegangen, dass die Arbeits- und Vergütungsbedingungen in den Fachhochschulen zunehmend weniger in der Lage sind, geeignete Wissenschaftler, die den im Hochschulrahmengesetz festgelegten anspruchsvollen Anforderungen genügen, zu einem Wechsel aus der Berufspraxis an eine FH zu bewegen. Bündnis 90/Die Grünen halten im Interesse des Stärkung der Institution Fachhochschule als leistungsfähiger Hochschultypus die Anhebung der durchschnittlichen Verdienstmöglichkeiten für die Professorinnen und Professoren in diesen Hochschulen für unumgänglich. 

    Unabhängig davon ist das vorgeschlagene Grundgehalt für FH-Professuren zu niedrig und birgt die Gefahr, dass das Interesse an FH-Professuren weiter sinkt. Während bisher BewerberInnen davon ausgehen konnten, dass sie mit großer Wahrscheinlichkeit in absehbarer Zeit eine Besoldung nach C3 und das entsprechende Endgehalt von 9.650 DM sowie die damit verbundene Altersversorgung erreichen werden, wäre künftig gemäß dem Modell der Kommission nur ein Grundgehalt von 7.000 DM gesichert, die Erhöhungsmöglichkeiten sind unsicher. Diese Unsicherheiten könnten dazu führen, dass insbesondere Bewerberinnen und Bewerber, die familiär gebunden und deshalb in besonderem Maße auf Sicherheiten hinsichtlich der Höhe ihres Einkommens angewiesen sind, von Bewerbungen Abstand nehmen. Das vermeintlich leistungsfördernde Vergütungsmodell könnten dann dazu führen, dass möglicherweise die besonders leistungsfähigen WissenschaftlerInnen immer seltener überhaupt eine Tätigkeit als FachhochschullehrerIn zu übernehmen bereit sind.

    Deshalb sind möglichst schnell ein einheitliches Grundgehalt für Professorinnen und Professoren an Fachhochschulen und Universitäten einzuführen und die durchschnittlichen Verdienstmöglichkeiten für FH-ProfessorInnen erkennbar zu verbessern.

    6. Leistungsorientierte Besoldung der Professorinnen und Professoren einführen

    Die Vorschläge der Kommission weisen grundsätzlich in die richtige Richtung: Die Altersstufen bei den Grundgehältern sollen wegfallen und durch variable, leistungs- und funktionsbezogene Zuschläge ersetzt werden. Damit werden insbesondere für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in jenen Fachgebieten, in denen in der Regel keine hohen Zusatzeinkünfte aus Nebentätigkeiten erzielt werden, finanzielle Leistungsanreize eingeführt, die die bisherigen – nur an den Universitäten bei C4-Professuren im Rahmen von Berufungs- oder Bleibeverhandlungen bestehenden – Gehaltsverbesserungsmöglichkeiten wesentlich erweitern. Für die an Fachhochschulen tätigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler werden erstmalig überhaupt Möglichkeiten eröffnet, die gegenwärtig weitgehend festgeschriebenen Gehaltsperspektiven durch die eigenen Leistungen wesentlich zu verändern. Die konkreten Vorschläge zur Dynamisierung und zur Ruhegehaltsfähigkeit der variablen Gehaltsbestandteile werden weitgehend unterstützt, ebenso die Aussage, dass wissenschaftsadäquate Bewertungssysteme als Grundlage für die Bemessung der leistungsbezogenen Gehaltsbestandteile geschaffen werden müssen. Ein verbindlicher Bestandteil dieser Bewertung muss die Evaluation der Lehre unter Beteiligung der Studierenden werden. Generell sollten den Hochschulen jedoch große Spielräume bei der Entwicklung von Bewertungssystemen gegeben werden. Abzulehnen ist der Vorschlag der Kommission, dass Leistungszulagen, die auf der Grundlage von Evaluationsergebnissen vergeben werden, in der Regel unbefristet gewährt und dementsprechend auch bei späteren schlechteren Evaluationsergebnissen beibehalten werden sollen. Im Interesse der angestrebten leistungsorientierten Besoldung sollten derartige Leistungszulagen grundsätzlich nur befristet gewährt werden. Positiv zu beurteilen ist, dass es künftig an jeder Hochschule jeweils nur noch ein Professorenamt und damit ein einheitliches Grundgehalt für alle Professorinnen und Professoren geben soll.

    Generell ist allerdings darauf hinzuweisen, dass das Besoldungssystem nicht die einzige Möglichkeit für Leistungsanreize in der Hochschule darstellt. In vielen Fällen bilden Verbesserungen der Ausstattung einer Professur mindestens ebenso wichtige Leistungsanreize für HochschullehrerInnen. Es erscheint daher perspektivisch sinnvoll, die Einführung eines leistungsbezogenen Besoldungssystems mit einem verstärkten Übergang zu leistungsbezogenen Ausstattungsregelungen in den Hochschulen zu verknüpfen. 

    7. Spielräume für die Umsetzung der Reformvorschläge durch Länder und Hochschulen schaffen

    Die vorgeschlagenen Reformen stellen in vielen Punkten tiefgreifende Veränderungen gegenüber der Ausgangslage dar. Bündnis 90/Die Grünen plädieren dafür, konkrete Festlegungen für Einzelelemente der Reformmaßnahme nur insoweit zu treffen, als sie zur Wahrung einer hinreichenden Einheitlichkeit des Hochschulwesens und zur Schaffung qualitäts- und leistungsfördernder Wettbewerbsbedingungen erforderlich sind.

    Es sollten deshalb – stärker als von der Kommission vorgesehen – Spielräume für Länder und Hochschulen für die konkrete Umsetzung der Reform eröffnet werden, z.B. durch die Formulierung von Bandbreiten oder Mindeststandards statt bundesweit bindender Einzelfestlegungen. Durch solche Gestaltungsfreiheiten sollen Länder, Hochschulen und Fachbereiche ermutigt werden, die Reformimpulse mit Engagement aufzugreifen und in einen lebendigen Wettbewerb um „best practices“ einzutreten. Wir folgen damit dem Grundsatz, dass Reformen nicht oktroyiert werden können und sollen, sondern nur durch eine aktive und kreative Mitwirkung aller Beteiligten zu den erwünschten Ergebnissen führen werden. Die Spielräume müssen allerdings so ausgestaltet werden, dass die durch die Besoldungsreform angestrebten grundsätzlichen Intentionen gewahrt und eine – bei entsprechender Interpretation und Umsetzung durchaus denkbare – verdeckte Beibehaltung des Status quo ausgeschlossen werden.

    Elemente einer leistungsorientierten Vergütung müssen auch beim übrigen wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Personal eingeführt werden. Hier sind die Tarifpartner aufgefordert, den Wissenschaftseinrichtungen Möglichkeiten für die Einführung solcher leistungsbezogenen Vergütungen zu eröffnen.

     

    Ferner bestehen erhebliche Bedenken gegen die Empfehlung der Kommission, für die Professorinnen und Professoren an den Fachhochschulen und an den Universitäten unterschiedliche Grundgehälter festzulegen. Bündnis 90/Die Grünen stimmen zwar im Grundsatz die Auffassung der Kommission zu, dass die Anforderungen an die HochschullehrerInnen in beiden Hochschularten trotz partieller Konvergenzen (verbesserte Forschungsmöglichkeiten, verstärkte Beteiligung von FH-Professorinnen und Professoren an Promotionen, grundsätzliche Möglichkeit für Fachhochschulen zur unmittelbaren Konkurrenz in der Lehre mit Bachelor/Master-Studiengängen) sich auch in Zukunft häufig unterscheiden werden. Die Anforderungen an HochschullehrerInnen in den FH beziehen sich stärker auf besondere Leistungen in der berufspraktischen Anwendung von Wissenschaft und lehrbezogene Vermittlungskompetenz im Vergleich zu den Universitäten, wo die Forschungsleistungen einen höheren Stellenwert haben. Die Unterschiede rechtfertigen allerdings nicht ein unterschiedliches Professorenamt.

    • In der Promotionsphase sollte die Einbindung in klare Arbeits- und/oder Studienstrukturen zur Regel werden. Sofern Promovendinnen und Promovenden nicht in Graduiertenstudien oder Graduiertenkollegs eingebunden sind, sollten sie im Rahmen von Beschäftigungsverhältnissen angestellt und in die Arbeitsstrukturen der Forschungseinheiten integriert werden. Die bisherige Bereitstellung von Bundes- und Landesmitteln für Graduiertenstipendien außerhalb von Graduiertenstudien und -kollegs sollte auf die Finanzierung von Beschäftigungsverhältnissen umgestellt werden.

    In die Promotionsphase sollten Qualifikationselemente eingebaut werden, die als Vorbereitung auf und zur Auseinandersetzung mit einer späteren Berufspraxis in der Wirtschaft dienen, da die Mehrzahl der PromovendInnen später außerhalb der Wissenschaft tätig werden.

    Es muss sichergestellt werden, dass in den verschiedenen Qualifikationsstufen auf dem Weg zu einer unbefristeten Professur nicht nur die disziplinären, unmittelbar für das jeweilige Fachgebiet bezogenen Kompetenzen, sondern auch interdisziplinäre und praxisbezogene Qualifikationen angemessen nachgefragt und gewürdigt werden.

    4. Die künftige Stellung insbesondere der promovierten wissenschaftlichen MitarbeiterInnen in den Wissenschaftseinrichtungen muss attraktiv ausgestaltet werden

     Für befristet beschäftigte wissenschaftliche MitarbeiterInnen bestehen teilweise unattraktive Beschäftigungsverhältnisse. Die Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen auf dem Arbeitsmarkt ist in Teilbereichen erheblich eingeschränkt, da hochqualifizierte Kräfte den Hochschulen oft aufgrund unbefriedigender Befristungszwänge verloren gehen. „Projektkarrieren“ im Drittmittelbereich finden häufig in prekären Beschäftigungsverhältnissen statt. Wir treten deshalb dafür ein, dass die Befristungsregelungen überprüft und das erhöhte soziale Risiko in befristeten Anstellungsverhältnissen durch einen tariflich verankerten finanziellen Ausgleich kompensiert werden sollte, durch den sowohl die finanzielle Attraktivität befristeter Stellen gesteigert als auch die Risiken mögliche Ausfallzeiten bei einem Übergang in ein anschließendes Arbeitsverhältnis besser abgesichert werden. Unerlässlich für eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Wissenschaftseinrichtungen in den neuen Bundesländern ist die Möglichkeit, allen tariflich beschäftigten WissenschaftlerInnen an Stelle der BAT-O-Vergütung eine Vergütung nach BAT-West zu zahlen.

    Bündnis 90/Die Grünen sehen sich durch die Kommission in ihrer Auffassung bestätigt, dass es keine verfassungsrechtliche Notwendigkeit für die Beibehaltung des Beamtenstatus für die ProfessorInnenschaft gibt. Die Kommission hat jedoch dennoch einen sofortigen Übergang zu einer neuen Struktur für die Ausgestaltung der Beschäftigungsverhältnisse im Wissenschaftsbereich nicht befürwortet und ist in ihren weiteren Überlegungen faktisch von der Beibehaltung des Beamtenstatus der ProfessorInnenschaft ausgegangen. Erst mittelfristig soll ein eigenes Personalstatut für den Wissenschaftsbereich entwickelt werden, das offenbar den Beamtenstatus der ProfessorInnenschaft dann nicht mehr einschließen soll.

    Die Begründung für diese Haltung ist nicht überzeugend. Bündnis 90/Die Grünen sind weiterhin der Auffassung, dass die Abschaffung des Beamtenstatus der ProfessorInnenschaft sachgerecht ist und zügig verwirklicht werden sollte. Es bestehen erhebliche Zweifel an der Annahme der Kommission, dass das Beamtenrecht aufgrund einseitiger staatlicher Setzung flexibler und raschen Änderungen eher zugänglich sei als (tarif-)vertragliche Lösungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Die Konflikt- und Verzögerungspotentiale bei einer beamtenrechtlichen Lösung, insbesondere die rechtssystematischen Probleme hinsichtlich der von der Kommission geforderten Mitnahme von Versorgungsanwartschaften bei einem Wechsel in die Wirtschaft und die durch das Alimentationsprinzip bedingten Vorgaben für die Höhe des Grundgehalts für die ProfessorInnen werden von der Kommission in ihrem Bericht ausgeblendet. Ob diese Probleme leichter bewältigt werden können als jene, die auf dem Weg zu einer tarifvertraglichen Lösung zu überwinden sind, erscheint zweifelhaft. Nicht angemessen berücksichtigt wird von der Kommission zudem, dass in den nächsten zehn Jahren eine Pensionierungswelle in den Hochschulen ansteht: in diesem Zeitraum muss annähernd jede zweite Professur neu besetzt werden. Insofern hätte die von der Kommission vorgeschlagene, scheinbar „pragmatische“ Empfehlung, zunächst eine modernisierte beamtenrechtliche Struktur für die ProfessorInnen-Besoldung zu erreichen und „mittelfristig“ ein gesondertes Personalstatut zu erarbeiten, zur Folge, dass diese nächste Besetzungswelle durch die Berufung von beamteten Professorinnen und Professoren realisiert würde und damit ein Wechsel zu einem anderen Typ des Beschäftigungsverhältnisses seine Wirksamkeit nur mit hoher Verzögerung erweisen könnte.

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