Der Beschluss der BAG Wissenschaft, Hochschule, Technologiepolitik vom 24.06.2018
In vielen Staaten ist die Freiheit von Wissenschaft massiv eingeschränkt oder bedroht. Wissenschaftler*innen müssen ihre Forschung aufgeben, werden inhaftiert oder müssen fliehen. Durch ‚alternative Fakten‘ und durch massive finanzielle Kürzungen wird versucht, die offene Gesellschaft in Frage zu stellen und politisch motiviert in das wissenschaftliche Geschehen einzugreifen. Unter Druck steht die Wissenschaftsfreiheit sowohl in autoritären Regimen als auch in demokratisch verfassten Staaten. Auch hier sehen sich Wissenschaftler*innen durch die Regierungspolitik gezwungen, für ihre Wissenschaftsfreiheit auf die Straße zu gehen. Auch
werden manche Wissenschaftler*innen durch gesellschaftliche Gruppen und radikale Einzelpersonen bedroht.
Die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre ist für uns GRÜNE unverzichtbarer Bestandteil einer demokratischen Ordnung und zentrale Voraussetzung für das Zusammenleben sowie den Fortschritt in Staat und Gesellschaft. Die Freiheit der Wissenschaft ist folglich zu Recht durch das Grundgesetz garantiert, in dem es in Art. 5 III heißt:
„Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet
nicht von der Treue zur Verfassung.“
GRÜNE Wissenschaftspolitik heißt für uns, das Wissenschaftssystem im Zusammenspiel von Freiheit und Verantwortung zu gestalten. Wir stehen für freie Lehre und Forschung. Zusammen mit der Zivilgesellschaft erwarten wir jedoch, dass wissenschaftliche Standards eingehalten werden und Forschung in Verantwortung stattfindet. Die Ergebnisse wissenschaftlicher Arbeit werden der Gesellschaft zur Verfügung gestellt. Wissenschaftliche Erkenntnisse sind für uns auch Grundlage politischer Entscheidungen. Sie zeigen Lösungsansätze und Entscheidungsalternativen für große gesellschaftliche Probleme, wie zum Beispiel den menschengemachten Klimawandel, auf. Sie können sowohl wirtschaftlichen Wohlstand als auch die Weiter-
entwicklung unseres aktuellen Wirtschaftssystems begründen. Das Wissenschaftssystem trägt zu Kultur sowie gesellschaftlicher Entwicklung bei und ermöglicht Aufstiegschancen durch Bildung. Unser Leben ist so auf vielfältige Weise von wissenschaftlichen Erfindungen geprägt. Auch das gute Leben zukünftiger Generationen hängt von wissenschaftlichen Neuerungen ab. Die Wertschätzung und das Vertrauen in die bereits erlangte und zukünftige wissenschaftliche Erkenntnis halten wir für essentiell.
1. Governance: Autonomie und Steuerung von Wissenschaft
GRÜNE Wissenschaftspolitik stellt Vertrauen in eine freie und unabhängige Wissenschaft ins Zentrum. Dieses Vertrauen wird bestärkt durch die Fähigkeit der Wissenschaft zur Selbstregulierung, durch gute wissenschaftliche Praxis, Qualitätssicherung und Transparenz. Dazu trägt der fortwährende Austausch mit Politik, Gesellschaft und Wirtschaft bei.
Bei diesem Austausch sollte geklärt werden, was voneinander erwartet werden kann. Hierfür braucht es Formen des Austausches zwischen Wissenschaft und der gesamten Gesellschaft, die über Finanzierungsfragen hinausgehen, und die Kommunikation zwischen Wissenschaft und Politik und – organisierter wie nicht-organisierter – Zivilgesellschaft ermöglichen. Gelingt diese Kommunikation, kann Wissenschaft Impulse zur nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft liefern. Damit diese Kommunikation gelingt, braucht es Transparenz über Forschungsvorhaben, -methoden, -ergebnisse und -finanzierung. Denn Wissenschaftsfreiheit heißt nicht, dass Forscher*innen keine Rechenschaft z.B. über die Verwendung öffentlicher Mittel ablegen müssen. Letztlich muss sich auch die Wissenschaft ethischen Fragen stellen, sowohl in Bezug auf die Anwendung von Methoden als auch bezüglich der Verwendung ihrer Ergebnisse.
Durch finanzielle Rahmensetzungen werden bestimmte Bereiche der Forschung und Hochschulentwicklung besonders gefördert, andere hingegen nicht. Die Wissenschaftsfreiheit des oder der einzelnen Forscher*in kann auf diese Weise faktische Einschränkungen durch begrenzte Ressourcen erfahren.
Wissenschaftsfreiheit beinhaltet die Verantwortung, zu erkennen, wo die Grenzen dieser Freiheit liegen. Das bedeutet, dass die Träger*innen der Wissenschaftsfreiheit diese ggf. selbst auch beschränken. Dies kann individuell oder auf Ebene der Hochschulen bzw. außeruniversitären Forschungseinrichtungen geschehen, bspw. durch Ethik- und Compliance-Richtlinien oder Regelungen zum Umgang mit Risiken.
Die Selbstregulierungsinstrumente der Wissenschaft müssen von dieser immer wieder kritisch hinterfragt und ggf. überarbeitet, optimiert und weiterentwickelt werden. Qualitätssicherung in der Wissenschaft zeichnet sich nicht dadurch aus, dass nur signifikante Ergebnisse publiziert werden, sondern dadurch, dass auch unerwartete Ergebnisse öffentlich gemacht werden. Auch die Verwerfung von Hypothesen ist wichtig für Forschung und Gesellschaft und trägt zur wissenschaftlichen Erkenntnis bei.
2. Themenauswahl: Wer setzt die wissenschaftliche Agenda?
Nur dadurch, dass auch Überraschendes entdeckt werden kann, wird Wissenschaft zu Innovationen und somit zur Weiterentwicklung der Gesellschaft beitragen. Es muss deshalb unabhängig von der Disziplin möglich sein, einer wissenschaftlich fundierten Neugierde nachzugehen, von der wir heute nicht wissen, wohin sie führen kann. Alle Wissenschaften gemeinsam bilden einen Reflexionsraum der Gesellschaft, in dem neues Denken und Handeln erprobt werden kann. Der Dialog zwischen Wissenschaft, Politik und Zivilgesellschaft sollte dabei so gestaltet werden, dass er auch für das Agenda-Setting fruchtbar gemacht werden kann. Nur so wird die Vielfalt der Lösungskompetenzen der verschiedenen Wissenschaftsdisziplinen langfristig erhalten.
Eine Gefahr für die Wissenschaftsfreiheit sind politische Eingriffe hinsichtlich der Themenauswahl. Die Diffamierungen der Gender- und Diversityforschung durch rechte Kräfte wie die der AfD stehen exemplarisch für den Versuch der Neuen Rechten, Wissenschaftsfreiheit abzuschaffen. Wir verurteilen das klar.
Politische Eingriffe in die Wissenschaftsfreiheit können aber auch weniger fundamental sein. Der bei den GRÜNEN teils aufkommende Wunsch, dass die von uns getragenen ethischen Überzeugungen in eine direkte Steuerung der Forschung münden – insbesondere im Zusammenhang mit Genforschung, Militärforschung (hinsichtlich Zivilklauseln) oder Fusionsforschung – führt immer wieder zu Konflikten. Denn der Wissenschaftsfreiheit können durch andere Grundrechte oder Staatsziele Grenzen gesetzt sein. Dies erscheint bei manchen Fragen eindeutig, zum Beispiel, wenn wir an Menschenversuche denken. Schwieriger wird dies
bei Tierversuchen, bei dem Wunsch nach Zivilklauseln oder der Forschung im Bereich der Gentechnik. In ethisch umstrittenen Forschungsfeldern sehen wir die Notwendigkeit eines kritischen Dialoges mit der Zivilgesellschaft und im Zweifel die Möglichkeit einer Klärung durch Ethikräte im Rahmen eines Moratoriums. Ethische Standards begrenzen nicht nur, sondern regen ebenso zur Reflexion an.
Über ethische und politische Konflikte beraten wir innerhalb der Bundesarbeitsgemeinschaft Wissenschaft, Hochschule, Technologiepolitik. Exemplarisch dafür sind die Diskussionen zu Tierversuchen und Fusionsforschung.
Zu Tierversuchen haben wir uns in unserem Grundsatzpapier1 mehrheitlich auf die folgende Formulierung geeinigt:
„Die Zahl der Tierversuche wollen wir im Sinne des 3R-Prinzips2 minimieren, die Entwicklung und Verbreitung von Alternativmethoden (in Forschung und Lehre) fördern. Eine Minderheit vertrat die Position, dass langfristig eine tierversuchsfreie Forschung und Lehre möglich und erstrebenswert ist. Einig sind wir uns darin, dass bei dem Einsatz von Tieren zu Zwecken der Forschung und Lehre die Offenlegung der Notwendigkeit und Alternativlosigkeit unbedingt erforderlich ist.“
Zu Fusionsforschung wurde mehrheitlich ein umfassender Beschluss3 gefasst, der unter anderem die folgende Schlussfolgerung beinhaltet:
„Aus Sicht der BAG Wissenschaft, Hochschule und Technologiepolitik ist der ITER ein internationales Grundlagenforschungsprojekt, das seine Berechtigung schon aus der aus menschlicher Neugier gestellten Frage erhält, wie das Sonnenfeuer eigentlich funktioniert. Und wie bei den meisten Forschungsfragen in der Grundlagenforschung gibt es auch hier Synergieeffekte mit anderen Forschungsbereichen, wie z.B. der
Hochleistungselektronik. Doch es ist notwendig, dass endlich wissenschaftsadäquate Kommunikations- und effiziente Managementstrukturen etabliert werden, die weitere Verzögerungen und Kostensteigerungen zu minimieren. Ferner müssen die mit öffentlichen Mitteln finanzierten Erkenntnisse allgemein zur Verfügung gestellt werden.“
Campusgrün fasste einen eigenen Beschluss4:
„Die Forschung an einem Wiedereinstieg in das Atomzeitalter darf nicht durch öffentliche Mittel gefördert werden. Der Konsens des Atomausstiegs muss auch bedeuten, aus der Atomforschung auszusteigen. Stattdessen sind entsprechende öffentliche Forschungsmittel auf Fragen der Betriebssicherheit der noch laufenden AKWs, sowie der Endlagerung und des Rückbaus von Atomkraftwerken zu beschränken.“
Auch in der Diskussion mit der BAG Energie, in Programmdebatten und auf Parteitagen wurde das Thema immer wieder kontrovers diskutiert. Die BAG Wissenschaft, Hochschule, Technologiepolitik hat sich hier gemäß ihrer Positionierung eingebracht.
Neben den angesprochenen direkten Eingriffen in die Wissenschaftsfreiheit können beispielsweise themenspezifische Drittmittelausschreibungen unter den Bedingungen einer nicht auskömmlichen Grundfinanzierung eine indirekte Form der politischen Steuerung darstellen.
3. Finanzierung
Freie Forschung ist Voraussetzung für neue Erkenntnisse und wissenschaftlichen Pluralismus. Echte Wissenschaftsfreiheit benötigt unserer Meinung nach eine auskömmliche Finanzierung. Dies bedeutet für uns vor allem eine verbesserte Grundfinanzierung insbesondere der Hochschulen und eine geringere Abhängigkeit von Projektmitteln im gesamten Wissenschaftssystem.
Zwar können im Wettbewerb vergebene Drittmittel eine zusätzliche Dynamik auslösen und vielversprechende Forschung ermöglichen und generieren. So hat gerade die themenoffene, wettbewerbsorientierte Forschungsförderung viel Bestätigung aus Kreisen der Wissenschaft erfahren. Hier steuert die Wissenschaft den Auswahlprozess nach dem Prinzip der Bestenauswahl selbst und ist dabei unabhängig von politischen oder wirtschaftlichen Vorgaben.
Wir sehen jedoch eine Schieflage in der Wissenschaftsfinanzierung, weil über lange Zeit durch steigende Drittmittel und durch einen sinkenden Grundfinanzierungsanteil viele Wissenschaftler*innen bei der Verfolgung ihrer Forschungsideen Einschränkungen erlebt haben. Für uns GRÜNE bleibt kritisch zu betrachten, ob eine einseitig kennzahlorientierte Forschungs- politik der Wissenschaftsfreiheit dient. Rein quantitative Indikatoren (zum Beispiel Anzahl an Publikationen, Zitationsindizes, Impact-Faktoren, eingeworbene Drittmittel) reichen nicht aus um wissenschaftlichen Erfolg bzw. die Güte von wissenschaftlicher Tätigkeit zu messen und die Finanzierung von Projekten daraus abzuleiten. Daraus können negative Folgen für den wissenschaftlichen Fortschritt, die Qualitätsentwicklung in der Lehre, die Innovationskraft der Wissenschaft und letztlich die Gesellschaft erwachsen, wenn z.B. die wissenschaftliche Beschäftigung mit „großen Fragen“, die interdisziplinäre Zusammenarbeit oder mutige Forschungsvorhaben wenig attraktiv für Wissenschaftler*innen erscheint. Dabei sind „große Sprünge“ oft nur möglich, wenn ausreichend Geld und Zeit zur Verfügung stehen.
Es gibt Förderformen, die mehr Zeit geben und es erlauben, langfristige Projekte zu verfolgen, Zeit in die Lehre zu investieren oder eine Methode zu verfeinern. Es braucht auch Formate, die Unvorhergesehenes fördern und Verfehlen von Projektzielen nicht als Scheitern der Personen dahinter bewerten, denn auch aus solchen Vorhaben kann Erkenntnisgewinn entstehen. Für uns GRÜNE ist es Ziel, hierfür geeignete Unterstützungssysteme zu entwickeln und diese Freiräume für die Wissenschaft möglich zu machen.
Während in den letzten Jahren zahlreiche projektorientierte Programme aufgelegt wurden und die finanziellen Mittel für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen erheblich gewachsen sind, konnte die finanzielle Grundausstattung von Forschung und Lehre an Hochschulen nicht Schritt halten. Die Verstetigung der Bund-Länder-Pakte, insbesondere des Hochschulpakts, wäre ein wichtiger, aber noch nicht ausreichender erster Schritt. Darüber hinaus kann die derzeitige Praxis der projektbezogenen Finanzierung die Grundlagenforschung hemmen, die oft einen „langen Atem“ braucht.
Sofern eine angemessene Grundausstattung des Wissenschaftssystems gewährleistet ist, sind finanzielle Anreize eine legitime Steuerungsmöglichkeit der Politik, um die Forschung zu bestimmten Themen besonders voranzutreiben. In gesellschaftlichen Kernfragen wie beispielsweise der ökologischen Krise oder neuer sozialer Fragen können eigene Forschungsprogramme zu bestimmten Bereichen (Programmforschung) von Bund- und Ländern dazu beitragen, die großen gesellschaftlichen Herausforderungen zu bewältigen. Entsprechende Programme bieten Wissenschaftler*innen die Möglichkeit, mit passenden Projekten zusätzliche finanzielle Mittel einzuwerben.
Aus Verantwortung für die Gesellschaft sehen wir GRÜNE es als notwendig an, Forschungszweige die sich mit dem Einfluss von Macht und sozialen Bedingungen auf die Entstehung von Wissen befassen – wie beispielsweise die Gender- und Diversityforschung oder die Technikfolgenabschätzung – in Deutschland weiter zu fördern und deren Unabhängigkeit zu bewahren. Ausgehend von der bisherigen Aufstellung der Wissenschaft in Deutschland stellt sich uns außerdem die Frage, ob existenzielle Herausforderungen und ökologische Kapazitätsgrenzen ausreichend berücksichtigt werden. Deshalb finden wir es legitim und nötig, dazu auch staatliche Forschungsförderung zur Verfügung zu stellen sowie weitere Anreize zu setzen. Vor
allem in den Wirtschafts- und Sozialwissenschaften bearbeiten die „Reallabore“ wichtige Zukunftsfragen in praxisnahen Feldversuchen. Das sind erste Schritte, um der gesellschaftlichen Verantwortung der Hochschulen und Forschungseinrichtungen für einen aktiven Transformationsprozess gerecht zu werden. Unser GRÜNER Ansatz ist es, Forschung und Lehre, welche die Themen der ökologischen sowie sozialen Aspekte der Nachhaltigen Entwicklung in den Blick nehmen, stärker zu fördern. Für ein Verständnis der Herausforderungen der Zukunft, wie beispielsweise den digitalen Wandel und die Energiewende, und für die Entwicklung von
Lösungen braucht es unter anderem Bildung für nachhaltige Entwicklung, Klima- und Energieforschung, Forschung zur Zukunft der Arbeit und zu heterodoxen Ansätzen z.B. in den Wirtschaftswissenschaften sowie insgesamt mehr Vielfalt in allen Wissenschaftsbereichen. Wir wollen bestehende Grenzen zwischen den Wissenschaftsfeldern aufbrechen und trans- und interdisziplinäre Zusammenarbeit unterstützen.
4. Arbeitsbedingungen und Wissenschaftsfreiheit
Hochschulen und Forschungseinrichtungen leben von den Menschen, die in ihnen wirken – seien dies Professor*innen, wissenschaftliche und studentischen Mitarbeiter*innen, Studierende oder Personen aus dem technischen und administrativen Bereich. Die Arbeitsbedingungen von Wissenschaftler*innen stehen unter ständigem Druck: Dazu tragen prekäre Beschäftigungs- und persönliche Abhängigkeitsverhältnisse bei. Wenn jemand nicht weiß, wie lange der eigene Lebensunterhalt noch gesichert ist, hemmt dies die Entfaltung von wissenschaftlicher Neugier und die Person forscht nicht unbedingt unbefangen an einer Fragestellung. Eine Heraus- forderung für gute öffentliche Wissenschaft bleibt zudem, dass Hochschulen mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Unternehmen der freien Wirtschaft in internationalem Wettbewerb um gutes Personal konkurrieren. In diesem Kontext sind gute und freie Arbeits- bedingungen von Wissenschaftler*innen sogar noch wichtiger. Frühzeitige wissenschaftliche Selbstständigkeit gehört für uns zur Wissenschaftsfreiheit.
Ein weiteres Problem sind durch Dauerbefristungen und Kettenverträge geprägte Biografien von Wissenschaftler*innen. Dies hängt unmittelbar mit der Dominanz projektbezogener Finanzierung zusammen. Um dies auf ein gesundes Maß einzuschränken, wollen wir die Grund- finanzierung der Hochschulen stärken. Zudem erwarten wir von den Hochschulen, dass sie bereit sind, auch aus Projektmitteln Dauerstellen zu finanzieren – sofern davon ausgegangen werden kann, dass in einem gewissen Umfang die Projektmittel konstant bleiben und die rechtlichen Voraussetzungen dafür gegeben sind. Wir setzen uns dafür ein, den arbeitsrechtlichen Rahmen mit diesem Ziel weiter zu entwickeln.
Wissenschaftler*innen tragen auf verschiedenen Ebenen – z. B. als Professor*innen, Dekan*innen, Rektoratsmitglieder oder Projektverantwortliche – eine erhebliche Personalverantwortung und müssen sich dieser auch stetig bewusst sein. Zudem ist die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses eine nicht zu unterschätzende Aufgabe und ein Kernelement der Hochschulen, an der der Mittelbau einen Großteil der Forschung übernimmt. Die Politik muss die Förderung von Talenten unterstützen. Dazu wollen wir u.a. den Tenure Track weiter etablieren und Arbeitsbedingungen und Mitgestaltungsmöglichkeiten der Promovierenden
verbessern.
5. Zugang zu Wissenschaft und Forschung
Wissenschafts- und Forschungsfreiheit muss auf institutioneller wie individueller Ebene garantiert sein. Voraussetzung für eine unabhängige Forschung ist ein freier Zugang zu Lernräumen sowie zu Forschungsprozessen und -ergebnissen. Dies erfordert gesellschaftliche Rahmenbedingungen und institutionelle Strukturen, die unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Kultur oder Nationalität Teilhabe an und einen offenen Zugang zu Bildung, Weiterbildung, Lehre und Forschung ermöglichen. Wir setzen uns für eine diskriminierungsfreie und chancengerechte Arbeitsumgebung und Einstellungspraxis ein. In diesem Rahmen sprechen wir uns auch für eine ambitioniertere Förderung von Frauen in der Wissenschaft aus. Noch heute gehen im wissenschaftlichen Karriereverlauf viel zu viele Frauen verloren. Dies ist nicht nur eine Diskriminierung, sondern stellt auch einen Qualitätsverlust in der Wissenschaft dar. Die bestehenden
Hürden (z.B. eine diskriminierende Einstellungspraxis und gesellschaftliche Stereotype von Frauen und Männern) wollen wir weiter abbauen und die Gleichstellung deutlich weiterentwickeln. Wir fordern daher die ambitionierte Umsetzung des Kaskadenmodells mit Zielvorgaben für einen gerechteren Frauenanteil.
Als Basis angemessener sowie einbeziehender Governance-Strukturen muss die Praxis an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen von Demokratie, Pluralität und Meinungsfreiheit, der Gleichstellung der Geschlechter und der Diskriminierungsfreiheit geprägt sein. Wissenschaft ist jedoch kein machtfreier Raum. Kollegiale, offene und partizipative Austauschprozesse sind nicht per se gesichert. Dass bspw. Sexismus auch an Hochschulen zum Alltag gehört, wurde nicht erst im Zuge der #MeToo-Debatte deutlich. Ein Problem ist auch die teilweise bestehende Doppelabhängigkeit der Promovierenden von Betreuer*innen (Gut- achter*in und Vorgesetzte*r). Es gilt, elitäre, hierarchische und intransparente institutionelle Strukturen, die persönliche Abhängigkeit fördern, zu verhindern und abzubauen. Gleichstellung
und Diskriminierungsfreiheit in Wissenschaft und Forschung kann nur gelingen, wenn auch solche Governance- und Personalstrukturen infrage gestellt werden, die kollegiale und kooperative Prozesse der Gleichstellung, Selbstbestimmung, Demokratisierung und Partizipation erschweren oder unterminieren. Viele Hochschulcampus sind zudem noch immer nicht ohne Hindernisse für alle Menschen zugänglich.
Unser Ziel ist eine vielfältige, diskriminierungsfreie und couragierte Wissenschaft auf der Grundlage rechtsstaatlicher Werte und in kollegialer, respektvoller wie auch kritischer Kooperation aller Lernenden, Lehrenden und Forschenden.
Wir wollen soziale Hürden für die Aufnahme eines Studiums abbauen. Die Studierenden von heute tragen morgen wesentlich zum gesellschaftlichen Wohlergehen in all seinen Dimensionen bei. Insbesondere der Bund ist in der Verantwortung, dafür zu sorgen, dass jede*r gleichermaßen Chancen auf Zugang zu Bildung hat. Studiengebühren lehnen wir ab. Unser langfristiges Ziel ist die elternunabhängige Ausbildungsfinanzierung. Im Sinne des lebens- langen Lernens gehört dazu auch der Ausbau von Bildungsurlaub.
Unsere Hochschulen können Geflüchteten und Migrant*innen eine neue wissenschaftliche Heimat bieten und ihnen das Studieren, Forschen und Arbeiten ermöglichen. Wir setzen uns für verlässliche Regeln zur Anerkennung von Studienleistungen und Abschlüssen ein. Außerdem wollen wir GRÜNEN Geflüchtete und Forschungseinrichtungen bei ihren Integrationsleistungen unterstützen.
Eine besondere Herausforderung ist die Digitalisierung von Wissenschaft und Forschung. Dazu zählt die Digitalisierung in der Hochschuldidaktik und unter freien Lizenzen zur Verfügung gestellte Lern- und Lehrmaterialien (Open Educational Resources). Eine offene Wissenschaft sowie ein kostenfreier Zugang zu wissenschaftlicher Erkenntnis kann über Open Access, Open Data (Forschungsdaten) und Open Science frei und dauerhaft etabliert werden. Wissenschaft steht in der Verantwortung, die Ergebnisse ihrer Arbeit transparent zu kommunizieren. Forschende sollten auch in allgemein verständlicher Sprache veröffentlichen, Ergebnisse in
einen Kontext setzen und Überblickswissen schaffen. Nicht nur über öffentliche Vorträge, sondern auch über Citizen Science, Science Slams und eine grundständige Finanzierung von Museen wird der Zugang zu wissenschaftlichen Erkenntnissen erleichtert. Der selbstbestimmte Bezug und die (nicht-kommerzielle) Anwendung von offen bereitstehenden digitalisierten Erkenntnissen erfordert eine Anpassung des Urheber*innenrechts und birgt zugleich praktische Herausforderungen für den Datenschutz (u. a. verschlüsselte Kommunikation). Eine bessere Ausstattung der Datenschutzbeauftragten ist nötig, um deren gewachsenen Kompetenzen mit Leben zu füllen.
Damit Diversität in der Wissenschaft gelebt werden kann, müssen viele Schranken in den Köpfen fallen. Dazu gehören – da wo möglich – anonymisierte Bewerbungen, Personal- strukturen, die persönliche Abhängigkeit verhindern, Förder- sowie Mentoringprogramme und ein positives Verständnis für alle Geschlechter und queere Identitäten, sowie Gremien, die diese Vielfalt paritätisch widerspiegeln. Darüber können Entscheidungsbefugnisse ausdifferenziert und Durchlässigkeit gefördert werden. Forschungskooperationen zwischen gleichwertigen Partner*innen führen zu neuen Impulsen und können ein Umdenken in der globalen
Gesellschaft befördern. Wir setzen uns bei Neubauten und Sanierungen für höchste bauliche Standards zur Unterstützung der Inklusion und Umweltschutzes ein. Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten bei Einschränkungen sollen eingerichtet bzw. ausgebaut werden.
Genauso stehen wir für ein familienfreundliches Hochschulleben ein, welches die Vereinbarkeit von Forschung und Studium auch mit Kind oder mit der Pflege von Angehörigen ermöglicht. Dies betrifft auch die Gestaltung von Studiengängen und eine Studierbarkeit in Teilzeit.
Wissenschaft, Forschung und Lehre ist heute international vernetzt und soll überall frei sein. Wir wollen den Gedanken der Wissenschaftsfreiheit international fördern und die Hochschulen sowie die außeruniversitären Forschungseinrichtungen dabei unterstützen, den Studierenden und Mitarbeiter*innen mehr Auslandsaufenthalte zu ermöglichen sowie internationale Forschungsprojekte gezielt fördern. Der internationale wissenschaftliche Austausch ermöglicht einen gegenseitigen Wissenstransfer und kulturellen Austausch.
6. Fazit
Für uns gilt darum: GRÜNE Wissenschaftspolitik ist ein Balanceakt zwischen der Sicherung der unterschiedlichen Voraussetzungen einer Wissenschaft, die unabhängig tätig sein kann, und dem Einfordern von ethischer und gesellschaftlicher Verantwortung sowie Relevanz. Wissenschaftliches Wissen ist Grundlage von politischen Entscheidungen und gesellschaftlichen Entwicklungen. Dies erfordert sowohl Kompetenzen bezüglich wissenschaftlichen Arbeitens, als auch eine Art politisches Grundverständnis. Wissenschaft trägt zur Lösung gesellschaftlicher Probleme bei, ohne darauf reduzierbar zu sein. Die Verantwortung der Politik gegenüber der Wissenschaft ist demgegenüber eine doppelte: Auf der einen Seite steht die Finanzierung und
der verlässliche Schutz gerade der „Neugierforschung“, die insbesondere die öffentliche Hand sicherstellen kann. Auf der anderen Seite ist es Aufgabe der Politik, immer wieder den Dialog über die ethische Verantwortung der Wissenschaft einzufordern und darauf zu bestehen, dass demokratische Strukturen, Geschlechtergerechtigkeit und Nichtdiskriminierung umgesetzt werden können.
- http://bag-wht.de/2017/04/frei-nachhaltig-verantwortlich-zukunft-wird-aus-wissen-gemacht/ ↩︎
- Das 3R-Prinzip stammt aus dem Jahr 1959 und meint, dass Tierversuche ersetzt werden sollen (Replace-
ment); dass sie, wo das nicht möglich ist, verringert werden sollen (Reduction), und dass sie so gestaltet
werden, dass das Leiden der Versuchstiere minimiert wird (Refinement, also Verfeinerung).
(http://www.drze.de/im-blickpunkt/tierversuche-in-der-forschung/module/3r-prinzip-von-russel-und-burch) ↩︎ - http://bag-wht.de/2015/11/beschluss-zu-iter-und-fusionsforschung/ ↩︎
- http://www.campusgruen.de/themen/beschluesse/7455157.html ↩︎