1. Es herrscht Dissens, ob es sinnvoll ist, die in den Hochschulgesetzen festgeschriebene Trennung von Hochschultypen aufrecht zu erhalten, oder nicht. Einerseits sind auch die bislang definierten Typen durch den bereits vollzogenen und weiter im Gang befindlichen Differenzierungs- und Profilierungsprozess in sich längst nicht mehr homogen, und die Bandbreite wächst. Zudem hat der Bolognaprozess dazu geführt, Unterschiede im Aufbau der Studiengänge an den unterschiedlichen Typen zu verringern. Andererseits bieten die Typen als „Etiketten“ eine gewisse grundsätzliche Orientierung über das Profil der Institution.
Eine Aufhebung der Trennung in den Landeshochschulgesetzen könnte den Weg bereiten für eine freiere Entwicklung und Profilierung der Hochschulen, gesteuert über Ziel- und Entwicklungsvereinbarungen, hätte aber erhebliche Folgewirkungen in vielen mittelbar daran hängenden Bereichen mindestens rechtlicher und tariflicher Natur. Innerhalb der BAG Wissenschaft, Hochschule, Technologiepolitik wird diskutiert, Hochschulen aller Typen eine höhere Flexibilität in Bezug auf Ressourcen und Spielräume (z. B. Personalkategorien) zu ermöglichen.
2. Aus vielfältigen Gründen wird es als nicht ideal gesehen, einzeln herausgegriffenen Fachhochschulen oder Teilbereichen davon direkt das Promotionsrecht zu übertragen. Universitäten sind aufgefordert, sich bei Promotionsverfahren stärker als bisher für gleichberechtigte Kooperationen mit Fachhochschulen zu öffnen und DoktorandInnen von Fachhochschulen bei der wissenschaftlichen Arbeit stärker zu unterstützen. Einigkeit herrscht darüber, dass Fachhochschulen z. B. über die Einrichtung von Graduiertenkollegs, in Netzwerken miteinander bzw. mit Universitäten promovieren können sollten. Ein Bundesprogramm könnte die Bildung solcher Graduiertenkollegs anregen und unterstützen.
3. An vielen Fachhochschulen wird gute Forschung geleistet. Über das Schaffen von Spielräumen in den Lehrdeputaten, Bezahlung etc. soll dies als Chance für Personalentwicklung und die Durchlässigkeit von Karrierepfaden genutzt werden. Die Fachhochschulen sollten stärker ihre Möglichkeiten wahrnehmen, andere Drittmittelgeber, aber auch Mittel aus der Strukturförderung und aus Regionalentwicklungstöpfen zu gewinnen.
Sie sollten zudem in ihren Möglichkeiten, Einfluss auf die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) zu nehmen, gestärkt werden, z. B. indem sie Mitglieder in Fachgruppen entsenden. Dies ist auch eine Frage der Rahmenbedingungen (Lehrdeputate etc.). Die DFG und andere Drittmittelgeber wie der Bund sollten sich stärker für die Forschungsbemühungen an Fachhochschulen öffnen. Forschung an Fachhochschulen hat auch dort eine große Bedeutung, wo es um sich neu akademisierender Berufsfelder geht.
4. Den Fachhochschulen ist es vielfach gelungen, den Bolognaprozess erfolgreich für sich zu nutzen. Praxisnahe Lehre ist der „Markenkern“ der Fachhochschulen. Dieser sollte unbedingt erhalten bleiben, auch wenn andere Bereiche (wie Forschungsorientierung) gestärkt werden. Die tatsächliche Durchlässigkeit zu anderen Hochschulen muss aber insgesamt gestärkt werden. Fachhochschulen sind derzeit am ehesten in der Lage, Bildungsgänge für neue Berufsfelder zu entwickeln, und spielen eine große Rolle in der sozialen Öffnung akademischer Bildung.
Beschluss der BAG Wissenschaft, Hochschule, Technologiepolitik – Erfurt, den 26.05.2012
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