Anhörung zur Föderalismusreform II: Aufhebung des Kooperationsverbots im Bildungsbereich erforderlich

PRESSEMITTEILUNG der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
NR. 0410
Datum: 13. Mai 2009

Zur heutigen Anhörung im Bildungsausschuss zur Föderalismusreform II erklärt Krista Sager, stellvertretende Fraktionsvorsitzende: 

Die heutige Anhörung im Bildungsausschuss hat eindeutig ergeben, dass das Kooperationsverbot im Bildungsbereich aufgehoben werden muss. Die jetzt vorgeschlagene Änderung des Artikel 104b ist völlig ungeeignet, da es keinen Zusammenhang gibt zwischen strukturell notwendigen Bildungsausgaben und dem plötzlichen Auftreten von Naturkatastrophen. Ausgaben für Bildung müssen vorlaufende Investitionen in die Zukunft sein, während die vorgeschlagene Möglichkeit für Bundeshilfen rein reaktiv und nachlaufend ist, weil sie Naturkatastrophen und Wirtschaftskrisen voraussetzt. Alleine sind die Länder aber nicht in der Lage, ihre gesamtstaatliche Verantwortung für den notwendigen Bildungsaufbruch zu schultern. Das zeigt sich gerade jetzt in der Krise.

Es reicht nicht, wenn einige Politiker der SPD die Aufhebung des Kooperationsverbots fordern und so tun, als hätten sie mit der fatalen Fehlentscheidung der Föderalismusreform I nichts zu tun. Sie müssen jetzt die Verantwortung übernehmen, dass mit der Föderalismusreform II diese Fehlentwicklungen nicht fortgesetzt werden. Da sich gezeigt hat, dass mit Blick auf die Argen in der Arbeitsförderung eine Verfassungsänderung sowieso unumgänglich ist, sollte man die notwendige Verfassungsänderung im Bildungsbereich nicht weiter hinauszögern.

 
(c) Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

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